Aus den Rathäusern

Grundsteuerfälligkeit für Jahreszahler

Am 1. Juli 2025 wird für die Jahreszahler die Grundsteuer für 2025 fällig. Die Steuerpflichtigen werden – soweit keine Abbuchungsermächtigung...

Am 1. Juli 2025 wird für die Jahreszahler die Grundsteuer für 2025 fällig.

Die Steuerpflichtigen werden – soweit keine Abbuchungsermächtigung erteilt ist – um pünktliche Zahlung gebeten, da sonst Mahngebühren und Säumniszuschläge angesetzt werden müssen.

Erscheinung
Schurwaldbote – Gemeindeverwaltungsverband Östlicher Schurwald
NUSSBAUM+
Ausgabe 26/2025
von Gemeinde Adelberg
25.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Adelberg
Birenbach
Börtlingen
Rechberghausen
Kategorien
Aus den Rathäusern
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto