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Grundsteuerrate und Gewerbesteuervorauszahlungsrate zum 15.05.2026

Zum 15.05.2026 wird die 2. Rate der Grundsteuer und Gewerbesteuervorauszahlung fällig. Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden wir...

Zum 15.05.2026 wird die 2. Rate der Grundsteuer und Gewerbesteuervorauszahlung fällig. Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden wir die Beträge zum Fälligkeitstermin von Ihrem Konto abbuchen. Den aktuellen Steuerbetrag der jeweiligen Rate entnehmen Sie bitte Ihren Bescheiden oder Änderungsbescheiden.

Die Fälligkeitstermine für die verschiedenen Beträge geraten leicht in Vergessenheit. Nutzen Sie deshalb die Möglichkeit, die Beträge von Ihrem Girokonto einziehen zu lassen. Dadurch ersparen Sie sich den Weg zur Bank und außerdem können keine Mahngebühren und Säumniszuschläge entstehen.

Ihre Vorteile:

  • Sie müssen keine Überweisungen mehr ausfüllen.
  • Die Terminüberwachung entfällt, da die fälligen Beträge pünktlich abgebucht werden.
  • Es fallen keine Mahngebühren und Säumniszuschläge mehr an.
  • Sie können Ihre Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen.

Für eventuelle Rückfragen zur Veranlagung steht Ihnen Frau Manuela Kußmaul, Telefon 9393-27, gerne zur Verfügung. Wenn Sie Fragen zu den Zahlungen haben oder ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilen möchten, wenden Sie sich bitte an die Gemeindekasse Frau Karolin Barth, Telefon 9393-18.

Erscheinung
Bondorfer Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2026
von Gemeinde Bondorf
29.04.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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