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Grundsteuerrate und Wasserabschlag für das 1. Quartal 2026

1. Grundsteuer Vierteljahresrate in der Höhe, wie sie im aktuellen Grundsteuerbescheid zu entnehmen ist. 2. Wasserabschlagszahlungen Der 1. Abschlag...

1. Grundsteuer

Vierteljahresrate in der Höhe, wie sie im aktuellen Grundsteuerbescheid zu entnehmen ist.

2. Wasserabschlagszahlungen

Der 1. Abschlag wird mit der Jahresendabrechnung verrechnet.

Wir bitten Sie, die Steuern bzw. die Jahresendabrechnung termingerecht zu überweisen oder am bequemen Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen. Lastschriftmandate erhalten Sie im Internet unter www.billigheim.de

Die Abbucher werden gebeten, für die Deckung Ihrer Konten Sorge zu tragen.

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Billigheimer Bote
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Ausgabe 06/2026
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