1. Grundsteuer
Vierteljahresrate in der Höhe, wie sie im aktuellen Grundsteuerbescheid zu entnehmen ist.
2. Wasserabschlagszahlungen
Der 1. Abschlag wird mit der Jahresendabrechnung verrechnet.
Wir bitten Sie, die Steuern bzw. die Jahresendabrechnung termingerecht zu überweisen oder am bequemen Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen. Lastschriftmandate erhalten Sie im Internet unter www.billigheim.de
Die Abbucher werden gebeten, für die Deckung Ihrer Konten Sorge zu tragen.
Ihre Gemeindeverwaltung