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Grundsteuerreform 2025

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Erhebung der Grundsteuer auf der Grundlage veralteter Einheitswerte völlig ungerecht ist. Obwohl...
Foto: HBH

Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Erhebung der Grundsteuer auf der Grundlage veralteter Einheitswerte völlig ungerecht ist. Obwohl ältere Immobilien an den erheblichen Wertsteigerungen der letzten Jahrzehnte teilnahmen, hat seit 1964 keine Neubewertung stattgefunden.

Das Grundsteuergesetz des Landes Baden-Württemberg reformiert die Grundsteuer durchgreifend. Es berücksichtigt, dass sich der Wert von Wohnungen und Gebäuden nicht pauschal feststellen lässt. Steuergrundlage in Baden-Württemberg ist daher nur noch der Bodenrichtwert. Wohnraum erhält einen Sozial-Abschlag von 30 %. Die mit den Betriebskosten auf die Mieter umgelegte Grundsteuer wird dadurch tendenziell sinken.

In der Gemeinderatssitzung vom 20.3.2024 war sich der Gemeinderat darüber einig, dass die Grundsteuerreform aufkommensneutral erfolgen solle. Die Einnahmen der Gemeinde aus der Grundsteuer B sollen also in der Summe gleich bleiben, auch wenn die einzelnen Grundstücke teils mehr, teils weniger mit Grundsteuer belastet sind.

Ausgehend davon, dass der aktuelle Hebesatz für die Grundsteuer B von 400 Punkten wesentlich gesenkt werden muss, um die Aufkommensneutralität zu erreichen, habe ich die Verwaltung gebeten, möglichst rasch den neuen Hebesatz zu berechnen. Eigentümer und Mieter brauchen eine Planungssicherheit für die Betriebskosten ab 1.1.2025.

Mit der Veröffentlichung des Transparenzregisters durch das Finanzministerium Baden-Württemberg liegt die Empfehlung vor, den Hebesatz für die Grundsteuer B in Schwieberdingen auf 198 bis 218 Punkte festzulegen, also praktisch zu halbieren. Damit können die 3 Ziele Steuergerechtigkeit, Aufkommensneutralität und Planungssicherheit erreicht werden.

Brigitte Heck, Gemeinderätin Bündnis 90/Die Grünen

Erscheinung
Nachrichten der Gemeinde Schwieberdingen
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Ausgabe 37/2024
von Bündnis 90 / Die Grünen Ortsverein Schwieberdingen-Hemmingen, Gemeinderat
12.09.2024
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