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Grundsteuerreform 2025: Erhöhung der Grundsteuer B durch falsche Entscheidung unserer Landesregierung

Auch wenn heute der Hebesatz der Grundsteuer B von 200 v.H. auf 100 v.H gesenkt werden soll, kann ich dem so nicht zustimmen. Die Grundsteuerreform...
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Auch wenn heute der Hebesatz der Grundsteuer B von 200 v.H. auf 100 v.H gesenkt werden soll, kann ich dem so nicht zustimmen.
Die Grundsteuerreform in Baden-Württemberg hat in den letzten Jahren für viel Zündstoff gesorgt, insbesondere hinsichtlich der unterschiedlichen Auswirkungen für Haus- und Grundstücksbesitzer im Vergleich zu Immobilienbesitzern in Industriegebieten.
Im Vorfeld wurde insbesondere den vielen Bürgern in den Kommunen versprochen, dass die Gemeinden ihren Bürgern nach Festlegung der neuen Grundsteuer keine höheren Grundsteuern abverlangen werden als zuvor. In diesem Zusammenhang darf darauf verwiesen werden, dass immer noch viele Musterklagen gegen das neue Grundsteuergesetz geführt werden und zwischenzeitlich auch einige Politiker im Land aufgewacht sind und die neue Grundsteuerreform für nicht haltbar halten und selbst Änderungen herbeiführen wollen. Bezüglich der Einführung der neuen Grundsteuerreform in BW hat unsere Landesregierung total versagt und die Kommunen müssen dies jetzt ausbaden.
Gerade in Walldorf führte das neue Bewertungssystem mit den insgesamt hohen Bodenrichtwerten gegenüber anderen Kommunen zu einer Erhöhung der Grundsteuerlast in Walldorf.
Es ist gut, dass durch die vorgesehene Absenkung der Grundsteuer B von 200 v.H. auf 100 v.H. ein richtiger Schritt für unsere Bürger unternommen wird, der aber meiner Meinung nach nicht ausreichend für Haus- und Grundstücksbesitzer sein wird. Die Wahrheit ist, dass immer von der Aufkommensneutralität gesprochen wurde, von dieser unsere Haus- und Grundstücksbesitzer jedoch ganz offensichtlich ausgenommen sind bzw. wurden.
Viele Hausbesitzer, die jahrzehntelang sparten, um in den Besitz eines eigenen Hauses zu kommen, werden nunmehr zum Teil stark belastet. Dies für einige in einem Alter, die unter Umständen mit einer geringeren Rente finanziell überfordert werden und ihr Haus und Grundstück nicht mehr halten können.
Immobilien in Gewerbegebieten werden deutlich entlastet und Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern belastet. Dies halte ich für eine äußerst ungerechte Verteilung der neuen Grundsteuer und führt, wie bereits ausgeführt, zu einer deutlichen Verschiebung und Belastung unserer Haus- und Grundstücksbesitzer. Aufkommensneutralität kann und darf nicht nur durch Belastungen von Haus- und Grundstücksbesitzern erzielt werden. Diese ungerechte Kostenverschiebung werde ich nicht mittragen und ich hätte mir eine weitere Absenkung der Grundsteuer B auf 80 v.H. gewünscht bzw. erwartet.

Uwe Lindner, CDU-Fraktion

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Walldorfer Rundschau
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Ausgabe 16/2025

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