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Grundsteuerreform

Freie Wähler Kronau fordern Senkung der Hebesätze zur Berechnung der Grundsteuer in Kronau. Anfang 2025 wird die neue Grundsteuer wirksam. Das Finanzministerium...

Freie Wähler Kronau fordern Senkung der Hebesätze zur Berechnung der Grundsteuer in Kronau.

Anfang 2025 wird die neue Grundsteuer wirksam. Das Finanzministerium teilte am 09.09.2024 mit, dass es Chancen und Spielräume sieht, dass ein Teil der Kommunen in BW den Hebesatz für die Grundsteuer senken könnte. Dies wäre möglich, ohne dass die Einnahmen der Kommunen aus der Grundsteuer zurückgehen, so teilte das Ministerium weiter mit. Lediglich 22 % der Kommunen müssten den Hebesatz erhöhen, allerdings 78 % können den Hebesatz senken und zu diesen 78 % gehört Kronau. Die Verwaltung, das Rechnungsamt, ist nun beauftragt, Beispielrechnungen dem Gemeinderat vorzulegen.

Die Kommunen legen den Hebesatz fest, die Grundsteuer wird auf bebaute und bebaubare Grundstücke festgelegt und von den Eigentümerinnen und Eigentümern bezahlt – oder auf Mieter umgelegt. Neben dem Grundstückswert ist unter anderem der Hebesatz einer der Faktoren für die Berechnung.

Gemeindetag und Städtetag teilten in der Vergangenheit mit „Wir stehen weiterhin zu der Zusage, dass die Neuregelung der Grundsteuer nicht zu einer unsachgerechten Mehrbelastung der Grundstückseigentümer insgesamt führen soll.“

Auch der Bund der Steuerzahler appellierte an die Kommunen, die Hebesätze entsprechend den Vorschlägen des Ministeriums zu senken und die Grundsteuerreform nicht für Steuererhöhungen zu nutzen. Die Grundsteuerreform könne für Eigentümer im Einzelfall einen Unterschied von mehreren hundert Euro ausmachen.

Aus diesen genannten Gründen wurde der Antrag in der Gemeinderatssitzung am 17.09.2024 gestellt. Bürgermeister Burkard signalisierte bereits, dass dem Gemeinderat Vorschläge unterbreitet werden.

Freie Wähler Kronau

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Kronau
NUSSBAUM+
Ausgabe 39/2024
von Freie Wähler, Ortsverein Kronau
26.09.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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