Hebesätze für die Grundsteuer A und B ab 2025
Die Hebesätze der Grundsteuer A (landwirtschaftliche Grundstücke) und B (bebaute oder unbebaute Grundstücke) ab dem Jahr 2025 sind noch nicht bekannt.
Die aktuellen Hebesätze können nicht mit den Werten aus den neuen Grundsteuermessbescheiden des Finanzamts multipliziert werden. Diese Berechnung ist nicht richtig. Der Hebesatz wird sich voraussichtlich verändern.
Die neuen Hebesätze ab dem Jahr 2025 können erst zu einem späteren Zeitpunkt ermittelt und vom Gemeinderat beschlossen werden. Bis dahin können keine Aussagen zu den Hebesätzen stattfinden. Wir werden im Amtsblatt rechtzeitig auf die Beschlussfassung hinweisen.
Wir bitten um Beachtung.
Ihr Steueramt