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Grundsteuerzahlungen zum 15.05.2025

Die Stadt Sulz möchte alle Grundstückseigentümer, die ihre Grundsteuer vierteljährlich durch Überweisung bezahlen, darauf hinweisen, dass die zweite...

Die Stadt Sulz möchte alle Grundstückseigentümer, die ihre Grundsteuer vierteljährlich durch Überweisung bezahlen, darauf hinweisen, dass die zweite Grundsteuerrate für das Jahr 2025 am 15. Mai 2025 zur Zahlung fällig wird. Wir bitten, diesen Termin einzuhalten. Bei einer Mahnung müssten ansonsten Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet werden.

Der fällige Betrag ist aus dem zuletzt zugestellten Grundsteuerbescheid ersichtlich.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Stadt Sulz am Neckar
Ausgabe 19/2025
von Stadt Sulz am Neckar
09.05.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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