Die Stadt Sulz möchte alle Grundstückseigentümer, die ihre Grundsteuer vierteljährlich durch Überweisung bezahlen, darauf hinweisen, dass die zweite Grundsteuerrate für das Jahr 2025 am 15. Mai 2025 zur Zahlung fällig wird. Wir bitten, diesen Termin einzuhalten. Bei einer Mahnung müssten ansonsten Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet werden.
Der fällige Betrag ist aus dem zuletzt zugestellten Grundsteuerbescheid ersichtlich.