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Grundstücke Hecken schneiden

Hecken, Bäume und Sträucher rechtzeitig zurückschneiden Bäume, Sträucher und Hecken entlang von Straßen verschönern das Landschafts- und Ortsbild....

Hecken, Bäume und Sträucher rechtzeitig zurückschneiden
Bäume, Sträucher und Hecken entlang von Straßen verschönern das Landschafts- und Ortsbild. Sie können aber die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigen, wenn sie nicht regelmäßig auf das erforderliche Maß zurückgeschnitten werden.
Immer wieder wird festgestellt, dass Hecken und Sträucher in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen und Fußgänger behindern sowie Verkehrsschilder, Straßenschilder und Hausnummern verdecken.
Jeder Gartenbesitzer ist verpflichtet, seine Hecken und Sträucher so zurückzuschneiden, dass vorbeigehende Personen nicht behindert werden und Verkehrszeichen sowie Straßen- und Gebäudebeschilderungen gut lesbar bleiben.
Um Beeinträchtigungen zu vermeiden, muss bei öffentlichen Verkehrsflächen der Luftraum über den Fahrbahnen bis 4,50 m, über Gehwegen 2,30 m und über Radwegen 2,50 m Höhe von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden. Die Grafik soll dies verdeutlichen.
Der Bewuchs ist entlang der Geh- und Radwege bis zur Geh- bzw. Radweghinterkante zurückzuschneiden. Bei Fahrbahnen ohne Gehweg ist ein seitlicher Sicherheitsraum von mindestens 75 cm einzuhalten. Sofern ein Hochbordrandstein vorhanden ist, kann der Sicherheitsabstand von der Fahrbahn auf 50 cm reduziert werden.
Bezüglich der Sichtverhältnisse an Kreuzungen muss zumindest gewährleistet sein, dass ein wartepflichtiger Verkehrsteilnehmer bei Anfahrt aus dem Stand ohne nennenswerte Behinderung bevorrechtigter Fahrzeuge sicher einbiegen und kreuzen kann.
Bei Unfällen oder Beschädigungen an Fahrzeugen kann der Besitzer von Bäumen und sonstigen Anpflanzungen, die nicht auf das notwendige Maß zurückgeschnitten sind, ersatzpflichtig gemacht werden, wobei es unter Umständen bei Körperverletzung zu strafrechtlichen Folgen kommen kann.
Bitte prüfen Sie Hecken und Sträucher auf Ihrem Grundstück und schneiden Sie diese gegebenenfalls entsprechend zurück. Ebenfalls zurückzuschneiden sind Äste an Straßenlampen.
Das Schnittgut kann auf dem Recyclinghof zu den Öffnungszeiten abgegeben werden.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungsblatt Gemeinde Oberboihingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 43/2024
von Gemeinde Oberboihingen
24.10.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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