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Grundstücksverkehr

Nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz ist über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehenden Grundeigentums zu entscheiden: Gemarkung: Uttenhofen,...

Nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz ist über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehenden Grundeigentums zu entscheiden:

Gemarkung: Uttenhofen, Gewann: Langenäcker

Flst. Nr.: 347, Fläche: 4543 m², Nutzung: Dauergrünland

Aufstockungsbedürftige Landwirte können ihr Interesse unter Angabe der Kaufpreisvorstellung dem Landratsamt Konstanz, Winterspürer Straße 25, 78333 Stockach bis zum 13.06.2025 schriftlich mitteilen.

Bitte folgendes Aktenzeichen angeben: 3151 GV-2025-0252.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Tengen
NUSSBAUM+
Ausgabe 22/2025
von Landratsamt Konstanz
30.05.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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