Gültigkeit Ihrer Ausweis- bzw. Passdokumente

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, Ihre Ausweis- bzw. Passdokumente auf ihre Gültigkeit zu überprüfen. Die Antragsstellung sollte auf dem Bürgerbüro...

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, Ihre Ausweis- bzw. Passdokumente auf ihre Gültigkeit zu überprüfen. Die Antragsstellung sollte auf dem Bürgerbüro in Aichhalden oder der Ortsverwaltung in Rötenberg rechtzeitig erfolgen, da die Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei in Berlin derzeit bis zu 7 Wochen in Anspruch nimmt. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von alten Dokumenten ist nicht möglich.

Rechtsverbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen kann grundsätzlich nur die jeweilige Vertretung des Reiselandes in Deutschland erteilen. Erste Informationen hierzu sowie die Adresse und Telefonnummer der jeweiligen Auslandsvertretung finden Sie im Internet auf der Homepage des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de).

Nachfolgend nun eine kurze Zusammenfassung der einzelnen Ausweis-/Passdokumente:

Personalausweis

(Ausweispflicht besteht ab dem 16. Lebensjahr)

  • 1 biometrisches digitales Lichtbild
  • Fingerabdruck (ab dem vollendeten 6. Lebensjahr)
  • Unterschrift (ab dem vollendeten 10. Lebensjahr)
  • Angaben über Größe und Augenfarbe
  • Gebühr: 22,80 € (bis Vollendung des 24. Lebensjahres) / 37,00 € (ab dem 24. Lebensjahr)
  • Zustimmungserklärung beider Elternteile (bis zum 16. Lebensjahr erforderlich)
  • Geburtsurkunde (bei Erstantrag)

Reisepass

  • 1 biometrisches digitales Lichtbild
  • Fingerabdruck (ab dem vollendeten 6. Lebensjahr)
  • Unterschrift (ab dem vollendeten 10. Lebensjahr)
  • Angaben über Größe und Augenfarbe
  • Zustimmungserklärung beider Elternteile (bis zum 18. Lebensjahr erforderlich)
  • Gebühr: 37,50 € (bis Vollendung des 24. Lebensjahres) / 70,00 € (ab dem 24. Lebensjahr)
  • Geburtsurkunde (bei Erstantrag)

Des Weiteren möchten wir Sie auf folgende Themen aufmerksam machen:

Abschaffung des Kinderreisepasses

Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können noch bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Grund dafür ist unter anderem, dass die Kinderreisepässe, insbesondere die verlängerten, von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert werden.

Weitere Informationen zur Abschaffung und zur Beantragung von Dokumenten für Minderjährige finden Sie beim Bundesministerium des Innern und für Heimat www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-liste.html;jsessionid=12A3C739C986B6788555283A7EBAFF2D.live861

Digitales Passbild

Bitte beachten Sie, dass papierbasierte Passbilder ab dem 1. Mai 2025 für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente nicht mehr zugelassen sind. Lichtbilder für Identitätsdokumente müssen ab diesem Zeitpunkt von Fotostudios ausschließlich in elektronischer Form über gesicherte elektronische Übermittlungswege zum Bürgeramt (Pass /Ausweisbehörde) übermittelt werden. Beim Fotostudio erhalten Sie den Ausdruck eines Data-Matrix-Codes (ähnlich wie ein QR-Code), mit Hilfe dessen die Behörde Ihr Lichtbild in der Cloud findet und herunterladen kann.

Bei Fragen zur Antragstellung von Ausweis- oder Passdokumenten können Sie sich gerne an das Bürgerbüro Aichhalden, Tel. 07422 9702-120 oder die Ortsverwaltung Rötenberg, Tel. 07444 2319 wenden.

Erscheinung
Aichhalder Nachrichten – Amtsblatt der Gemeinde Aichhalden
NUSSBAUM+
Ausgabe 23/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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