Gunningen und Netze BW setzen weiter auf bewährte Partnerschaft

Der bisherige Konzessionsinhaber betreibt auch weiterhin das Stromnetz in der Kommune Gunningen. Das Stromnetz in der Gemeinde Gunningen betreibt auch...
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Der bisherige Konzessionsinhaber betreibt auch weiterhin das Stromnetz in der Kommune Gunningen. Das Stromnetz in der Gemeinde Gunningen betreibt auch in Zukunft die Netze BW GmbH. So hatte es der Gemeinderat bereits am 22. Mai 2024 einstimmig beschlossen. Bürgermeister Stephen Haller und Daniel Jundt, Leiter der Konzessionsverfahren bei der Netze BW, unterzeichneten jetzt den neuen Konzessionsvertrag. Dieser tritt am 1. Juni 2026 mit einer Laufzeit von 20 Jahren in Kraft.

„Ich freue mich, dass wir unsere langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Netze BW fortsetzen können. Als kompetenter, leistungsfähiger und zuverlässiger Partner wird sie sich auch in Zukunft um einen sicheren Betrieb des Stromnetzes kümmern“, sagt Bürgermeister Haller.

„Auch wir sind froh. Wir freuen uns, dass die Gemeinde Gunningen uns das Vertrauen ausgesprochen hat und sich für eine Fortführung der bewährten Partnerschaft entschieden hat“, so Daniel Jundt. „Selbstverständlich werden wir unvermindert unsere ganze Erfahrung und Kompetenz einbringen, um das Stromnetz hier weiterhin sicher und nachhaltig zu betreiben.“ Als Flächennetzbetreiber gehöre es für die Netze BW außerdem zum Selbstverständnis, eine gleichbleibend hohe Qualität der Versorgung zu gewährleisten und gleichzeitig auf Nachhaltigkeit zu achten.

Das Unternehmen zeichne darüber hinaus einen vorausschauenden Blick auf die Zukunft der Stromnetze aus, wie Jundt weiter ausführt. So habe das Unternehmen schon frühzeitig in verschiedenen Feldversuchen – sogenannten Netzlaboren – unter Realbedingungen getestet, wie sich beispielsweise die Verkehrswende auf das Stromnetz auswirkt. Dabei wurden wichtige Erkenntnisse gewonnen, wie sich vor dem Hintergrund des Hochlaufs der Elektromobilität das heimische Laden von E-Autos optimal in lokale Netze integrieren lässt.

Der Konzessionsvertrag gestattet einem Netzbetreiber die Nutzung öffentlicher Verkehrswege und Flächen einer Gemeinde zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Energieversorgung auf deren Gemarkung. Im Gegenzug erhält die Gemeinde eine jährliche Konzessionsabgabe, die nach den gelieferten Energiemengen berechnet wird.

Erscheinung
Gunninger Nachrichten – Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinde Gunningen
NUSSBAUM+
Ausgabe 39/2024
von Gemeindeverwaltung Gunningen
27.09.2024
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