Auch für das Jahr 2026 gibt es wieder für den vom Land Baden-Württemberg eingeführten Landesfamilienpass Gutscheinkarten, die Wertmarken für staatliche Einrichtungen, nicht staatliche Einrichtungen und Wertmarken für sonstige Objekte enthalten.
Unter Vorlage des Landesfamilienpasses und der Gutscheine können Sie mit Ihren Kindern die Staatlichen Schlösser und Gärten sowie die Staatlichen Museen in Baden-Württemberg oder auch eines der nicht staatlichen Angebote unentgeltlich oder zu einem ermäßigten Eintritt besuchen.
Die speziell bezeichneten Gutscheine berechtigen zum einmaligen kostenfreien oder ermäßigten Eintritt in die benannte Einrichtung.
Mit den Gutscheinen „Sonstiges Objekt“- können Sie die anderen Schlösser, Gärten und Museen - auch mehrfach im Jahr - kostenfrei besuchen.
Bei Sonderveranstaltungen informieren Sie sich bitte vorher, ob auch dort der Eintritt kostenfrei ist.
Den Familienpass erhalten
Die Gutscheinkarten können auf dem Bürgermeisteramt Dietingen, Bürgerbüro unter Vorlage des Landesfamilienpasses abgeholt werden.