Die Abgabefrist wurde bis zum 20. Januar verlängert
Alle Wasser- und Abwasserkundinnen und -kunden haben Ende Dezember eine Ablesekarte oder eine E-Mail erhalten und wurden aufgefordert, den Zählerstand zum Jahresende abzulesen und mitzuteilen.
Die Zählerstandsmitteilung ist noch bis 20. Januar möglich.
Bitte geben Sie den Zählerstand am besten online über www.oehringen.de oder direkt unter www.ablesen.de/oehringen ein.
Sollte bis dahin keine Meldung eingegangen sein, muss die Stadtkämmerei den Zählerstand nach dem Vorjahresverbrauch schätzen. Dabei kann es sein, dass der Abschlagsbetrag zu hoch festgesetzt wird oder sich eine hohe Nachzahlung ergibt. Deshalb ist es sehr wichtig, die Karte rechtzeitig zurückzugeben, entweder direkt im Rathaus, per Post, Fax oder die Werte im Internet einzugeben, per QR-Code oder WhatsApp. Nähere Infos finden Sie auf dem Anschreiben zur Ablesekarte.
Wichtige Hinweise zur Jahresverbrauchsabrechung
Die Jahresverbrauchsabrechnung 2024 wird Mitte Februar 2025 an alle Kundinnen und Kunden verschickt. Wasser- und Abwassergebühren werden in der Regel nur einmal jährlich abgerechnet. Das Abrechnungsjahr ist das Kalenderjahr. Wie in den Jahren zuvor erhebt die Stadt Öhringen jeweils zum Quartalsende (31.03., 30.06., 30.09. und 31.12.) vierteljährliche Vorauszahlungsbeträge. Die Abschlagshöhe richtet sich nach dem Verbrauch des Vorjahres und dem aktuellen Tarif.
Alle Kundinnen und Kunden, die nicht am Abbucherverfahren teilnehmen, werden gebeten, die per Bescheid festgesetzten Vorauszahlungsbeträge unter Angabe des Buchungszeichens 5.8888… pünktlich an die Stadtkasse Öhringen zu entrichten.
Bei Bürgerinnen und Bürgern, die am Abbucherverfahren teilnehmen, werden sowohl die Vorauszahlungsbeträgeals auch Nachzahlungsbeträge aus den Jahresabrechnungen zur Fälligkeit abgebucht. Hierfür ist ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat erforderlich.
Barzahlende (Nichtabbucher), deren Jahresabrechnung ein Guthaben ausweist, können das Guthaben erstattet bekommen oder es mit einem folgenden Abschlag verrechnen. Die Erstattung des Guthabens erfolgt nach schriftlicher Mitteilung der Bankverbindung an die Stadtkasse Öhringen. Bitte schicken Sie diese Mitteilung an: steuern@oehringen.de oder per Fax 07941/68-240.
Bitte denken Sie auch daran, Namens- oder Adressenänderungen, Eigentümer- bzw. Kundenwechsel der Stadtkämmerei zeitnah mitzuteilen, damit eine stichtagsgenaue Abrechnung erfolgen kann. Diese Meldungen können Sie per E-Mail an steuern@oehringen.de senden.