Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass Hundebesitzer vergessen, ihren Hund, auch den Zweithund, zur Hundesteuer anzumelden.
Nach den Bestimmungen der Hundesteuersatzung der Gemeinde Neustetten müssen Hundebesitzer einen über drei Monate alten Hund innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter von drei Monaten erreicht hat, schriftlich der Gemeinde anzeigen.
Endet eine Hundehaltung, ist dies ebenfalls innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen.
Sobald Sie Ihren Hund bei der Gemeinde angemeldet haben, erhalten Sie eine Hundemarke.
Diese Hundesteuermarke ist sichtbar am Hund anzubringen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Hundesteuermarke eine Dauermarke ist.
Bei Verlust wird dem Hundehalter eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr von 10,00 € ausgehändigt.
Formulare zur An- bzw. Abmeldung der Hundehaltung erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung oder auf der Homepage der Gemeinde Neustetten.
Wer dieser Anzeigepflicht nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Weitere Auskünfte erteilen Frau Katz, Telefon 07472/9365-14 oder Frau Leins, Telefon 07472 9365-18.
Bürgermeisteramt