Nussbaum-Logo
Aus den Rathäusern

Haben Sie schonmal daran gedacht, wie Rettungsfahrzeuge vor Ihre Haustür kommen?

Immer wieder gehen beim Ordnungsamt Beschwerden seitens der Einwohner ein, dass Straßen zu eng seien und weder von Feuerwehr noch von der Müllabfuhr...

Immer wieder gehen beim Ordnungsamt Beschwerden seitens der Einwohner ein, dass Straßen zu eng seien und weder von Feuerwehr noch von der Müllabfuhr durchfahren werden könnten.

Besonders in älteren Wohngebieten oder historisch gewachsenen Bereichen sind einige Straßen schmaler, als man sie heute anlegen würde. Hinzu kommt, dass sich auch die Dimensionen der Fahrzeuge geändert haben.

Die Straßenverkehrsordnung verbietet gemäß § 12 Absatz 1 das Parken an Engstellen. Eine Engstelle entsteht, wenn die Restfahrbahnbreite von 3,05 m unterschritten wird. Viele Verkehrsteilnehmer denken an diese Regelung nicht, da augenscheinlich ein anderer Pkw noch passieren kann. Dennoch müssen auch größere Fahrzeuge, insbesondere Rettungsfahrzeuge, die Straße befahren können.

Feuerwehr und Rettungsdienste helfen bei Feuern, Unfällen, schweren Erkrankungen und anderen Notfällen. Eine wichtige Voraussetzung ist dabei aber, dass sie auch schnell zum Einsatzort kommen.

Feuerwehrkommandant Fabian Kunberger:

„Unsere Fahrzeuge sind bekanntermaßen nicht nur rot, sondern auch groß. Wer sein Fahrzeug an der Straße abstellt, sollte immer daran denken, dass im Notfall nicht nur PKWs durchkommen müssen, sondern auch wir mit unseren Löschfahrzeugen und der Drehleiter. Und auch der Rettungsdienst kommt nicht nur mit einem Spielzeugauto!

Besonders heikel sind Kreuzungsbereiche und Kurven, da die Wendekreise unserer Fahrzeuge deutlich größer sind als bei einem normalen Auto. Wo ein PKW vielleicht noch durchkommt, fährt sich die Drehleiter im schlimmsten Fall fest.

Bitte denken Sie also beim Parken auch an mögliche Notsituationen.“

  • Achten Sie auf Einhaltung von Park- und Haltverboten
  • Parken Sie nicht in Kreuzungsbereichen oder in engen Kurven
  • Achten Sie auf ausreichende Restbreite der Fahrbahn (mindesten 3,05 m)
  • Nutzen Sie Ihren privaten Stellplatz oder Ihre Garage zum Abstellen Ihres Autos

Abgesehen von den rechtlichen Konsequenzen durch Verwarnungsgelder geht es beim Parken auch um die Rücksichtnahme im Straßenverkehr und ein gemeinsames Miteinander.

Erscheinung
Amtsblatt Stadt Korntal-Münchingen
Ausgabe 08/2026
Amtsblatt Stadt Korntal-Münchingen
Ausgabe 03/2026
Amtsblatt Stadt Korntal-Münchingen
Ausgabe 49/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Korntal-Münchingen
Stuttgart
Kategorien
Aus den Rathäusern