Damit von privaten Garten- und Grundstücksbesitzern geschnittenes Grüngut ohne große Mühe entsorgt werden kann, stellt die Gemeinde Murr auch in diesem Jahr wieder den Häckselplatz auf dem Parkplatz am Hermannsplatz zur Verfügung.
Der Häckselplatz ist vom 03. November bis voraussichtlich Ende März geöffnet. Die Höhenbeschränkung an der Zufahrt zum Häckselplatz bleibt in dieser Zeit offen.
Auf dem Häckselplatz darf nur Baum- und Heckenschnitt angeliefert werden.
Nicht erlaubt sind
Es dürfen keine gewerblichen Anlieferungen erfolgen.
Bei gewerblichen Anlieferungenauf Häckselplätzen und Kompostierungsanlagen der AVL ist zu beachten, dass für die Inanspruchnahme der kostenlosen Grüngutentsorgung von gewerblichen Anlieferern seit 1. April 2015 eine schriftliche Vollmacht des Kunden mitzuführen ist.
Weiter Informationen finden Sie auf der Internetseite der AVL „www.avl-ludwigsburg.de“.
Verbrennen pflanzlicher Abfälle - Hinweise des Landratsamts Ludwigsburg
Da es im Landkreis Ludwigsburg möglich ist, seine Gartenabfälle einer Verwertung über einen Häckselplatz oder die Biotonne zuzuführen oder diese Abfälle auf dem eigenen Grundstück zu kompostieren bzw. verrotten zu lassen, ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle im Landkreis Ludwigsburg nur in sehr seltenen Ausnahmefällen in Steillagen zulässig.
Somit erübrigt sich auch eine Feuer-Anmeldung beim Bürgermeisteramt oder bei der Feuerwehr. Wer dennoch pflanzliche Abfälle verbrennt, kann mit einem hohen Bußgeld bestraft werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landratsamts Ludwigsburg „www.landkreis-ludwigsburg.de“ unter Bürgerinfo - Umwelt - Abfallrecht.