Aus den Rathäusern

Häckselplatz am Hermannsplatz ist ab Samstag, 02. November, geöffnet

Damit von privaten Garten- und Grundstücksbesitzern geschnittenes Grüngut ohne große Mühe entsorgt werden kann, stellt die Gemeinde Murr auch in diesem...

Damit von privaten Garten- und Grundstücksbesitzern geschnittenes Grüngut ohne große Mühe entsorgt werden kann, stellt die Gemeinde Murr auch in diesem Jahr wieder den Häckselplatz auf dem Parkplatz am Hermannsplatz zur Verfügung.

Der Häckselplatz ist vom 02. November bis voraussichtlich Ende März geöffnet. Die Höhenbeschränkung an der Zufahrt zum Häckselplatz bleibt in dieser Zeit offen.

Auf dem Häckselplatz darf nur Baum- und Heckenschnitt angeliefert werden.

Nicht erlaubt sind

  • Stämme und Äste mit einem Durchmesser von mehr als 15 cm
  • Gras, Laub sowie krautige Abfälle
  • Steine, Glas, Metall und Kunststoffreste
  • Müll- und Plastiktüten
  • Tierstreu
  • Aschen (Brandgefahr!)
  • Erde und Bauschutt
  • Altholz (wie Möbel- und Bauholz, Weinbergstickel)
  • Wurzelstöcke
  • Biogut
  • Friedhofsabfälle
  • Floristenabfälle
  • Sonstige Abfälle aller Art

Es dürfen keine gewerblichen Anlieferungen erfolgen

Bei gewerblichen Anlieferungenauf Häckselplätzen und Kompostierungsanlagen der AVL ist zu beachten, dass für die Inanspruchnahme der kostenlosen Grüngutentsorgung von gewerblichen Anlieferern seit 1. April 2015 eine schriftliche Vollmacht des Kunden mitzuführen ist.

Weiter Informationen finden Sie auf der Internetseite der AVL „www.avl-ludwigsburg.de“.

Verbrennen pflanzlicher Abfälle - Hinweise des Landratsamts Ludwigsburg

Da es im Landkreis Ludwigsburg möglich ist, seine Gartenabfälle einer Verwertung über einen Häckselplatz oder die Biotonne zuzuführen oder diese Abfälle auf dem eigenen Grundstück zu kompostieren bzw. verrotten zu lassen, ist das Verbrennen pflanzlicher Abfälle im Landkreis Ludwigsburg nur in sehr seltenen Ausnahmefällen in Steillagen zulässig.

Somit erübrigt sich auch eine Feuer-Anmeldung beim Bürgermeisteramt oder bei der Feuerwehr. Wer dennoch pflanzliche Abfälle verbrennt, kann mit einem hohen Bußgeld bestraft werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landratsamts Ludwigsburg „www.landkreis-ludwigsburg.de“ unter Bürgerinfo - Umwelt - Abfallrecht.

Erscheinung
Nachrichtenblatt Gemeinde Murr
NUSSBAUM+
Ausgabe 44/2024

Orte

Murr

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Bürgermeisteramt Murr
31.10.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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