Gemeinde Hirrlingen
72145 Hirrlingen
Aus den Rathäusern

Häckselplatz Hirrlingen

Ganzjährig samstags in der Zeit von 13.30 bis 16.30 Uhr Anlieferung Die Anlieferung erfolgt unter Aufsicht einer von der Gemeinde Hirrlingen...

Ganzjährig samstags in der Zeit von 13.30 bis 16.30 Uhr

Anlieferung

Die Anlieferung erfolgt unter Aufsicht einer von der Gemeinde Hirrlingen beauftragten Person und daher nur zu den genannten Öffnungszeiten. Ansonsten ist der Bereich verschlossen. Anlieferungen außerhalb der Öffnungszeiten sind nicht zulässig. Gegen Personen, die dabei beobachtet werden, wie sie Anlieferungen außerhalb dieser Zeiten Material über den Zaun werfen oder davor abstellen, wird entsprechend vorgegangen. Wir bitten um Mitteilung bei entsprechenden Beobachtungen.

Auf dem Häckselplatz dürfen nur holzige Pflanzenmaterialien zur anschließenden Weiterverarbeitung durch Häckselung gesammelt und gelagert werden.

Achtung: Von der Pflanzenkrankheit „Feuerbrand“ befallenes Pflanzmaterial sowie, Pflanzen, die mit dem Buchsbaumzünsler befallen sind, nicht zur Häckselgutabfuhr bereitstellen und nicht beim Häckselplatz anliefern! Kleine Mengen können in Tüten verpackt im Restmüll entsorgt werden. Größere Mengen können in Säcke verpackt beim Wertstoffhof in Dußlingen entsorgt werden (kostenpflichtig).

Häckselgut

Zulässig ist die Anlieferung von Baum-, Hecken- und Strauchschnitt bis zu einem Ast-Durchmesser von 15 cm und einer maximalen Länge von 4 m, sowie anderen holzigen Abfällen (z. B. Reisig). Die Anlieferung von Holz in Form von Paletten oder Brettern dagegen ist nicht zulässig.

Grüngut

Für kompostierbare Gartenabfälle von privaten Gartengrundstücken bzw. privaten Gebäuden steht ein Grüngutcontainer zur Verfügung.

Gewerbliche Abfälle und Großmengen können nicht angenommen werden.

Zum Grüngut zählen insbesondere Laub, Rasenschnitt, Balkonpflanzen, Tomaten, Bohnen- und andere Gemüsepflanzen, krautige Pflanzen, Unkraut.

Gewerbliche Anlieferungen aus Gartenbaubetrieben oder der Landwirtschaft sind grundsätzlich verboten!

Kosten

Das Häckselgut und das Grüngut können kostenfrei angeliefert werden.

Die Entgeltpflicht für die Grüngutanlieferung wurde im Zuge der Beschussfassung zum Haushaltsplan 2018 am 16.01.2018 durch den Gemeinderat rückwirkend zum 01.01.2018 aufgehoben.

Weitere Infos finden Sie auf der Homepage unter www.abfall-kreis-tuebingen.de und in der Abfall-App.

Erscheinung
Der Gemeindebote – Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Hirrlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 35/2024

Orte

Hirrlingen

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Hirrlingen
29.08.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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