Häckselplatz Tiefenbronn

In der letzten Zeit wurden wieder mehrfach unerlaubte Abfälle auf dem Häckselplatz entsorgt. Deshalb machen wir darauf aufmerksam, dass dort nur ...
Schild mit einer Auflistung, was beim Häckselplatz erlaubt und was verboten ist

In der letzten Zeit wurden wieder mehrfach unerlaubte Abfälle auf dem Häckselplatz entsorgt.

Deshalb machen wir darauf aufmerksam, dass dort nur Baum- und Strauchschnitt angeliefert werden darf.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Entsorgen verbotener Abfälle eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld geahndet wird.

Die untenstehende Benutzungsordnung für den Häckselplatz ist einzuhalten.

Ihre Gemeindeverwaltung

Unerlaubte Abfälle:

Plastik, Decken, Restmüll

Benutzungsordnung

für den Häckselplatz Tiefenbronn

Der Häckselplatz der Gemeinde Tiefenbronn befindet sich im Gewann Tannenbaum. Um eine ordnungsgemäße Nutzung des Häckselplatzes zu gewährleisten, bitten wir um Beachtung der folgenden Bestimmungen:

1. Nutzungszeitraum:

Der Häckselplatz steht vorrangig den Einwohnern der Gemeinde Tiefenbronn und Heimsheim zur Benutzung zur Verfügung.

2. Nutzungszeitraum:

Der Häckselplatz kann das ganze Jahr über benutzt werden.

3. Nutzungsumfang:

3.1. Wir bitten Sie, das angefahrene Häckselgut nicht direkt vorn am befestigten Weg abzuladen, sondern den Platz von hinten nach vorne zu füllen. Die anderen Nutzer sind Ihnen dankbar.

3.2. Als loses Häckselgut darf nur Baum- oder Strauchschnitt mit einem Astdurchmesser von maximal 15 Zentimeter abgelagert werden. Bitte beachten Sie auch, dass abgeladene, gebundene Reisigbüschel von den Schnüren befreit werden, da sich diese teilweise im Häcksler verfangen.

3.3. In den Abfallcontainer darf – allerdings ohne Plastiktüten – geschüttet werden:

Laub, Grasschnitt, Blumen- und Pflanzenreste.

Bitte beachten Sie, dass diese Abfälle lose in den Container eingeworfen werden müssen.

3.4. Verboten ist – neben anderen Müllarten – die Ablagerung von:

Baumstämmen mit einem Stammdurchmesser von über 15 Zentimetern, Wurzelstöcken, Kleintierstreu, Mist, Heu und Stroh, kompostierbaren Küchenabfällen und Speiseresten.

3.5. Der Häckselplatz darf nur zur privaten Anlieferung benutzt werden. Gewerbliche Anlieferungen bedürfen der besonderen Genehmigung.

4. Ordnungswidrigkeiten:

Zuwiderhandlungen gegen diese Benutzungsordnung werden als Ordnungswidrigkeit zur Anzeige gebracht werden.

Landratsamt Enzkreis

Bürgermeisteramt Tiefenbronn

Wilde Müllablagerung: Eine Decke, Plastiktüte und in Zeitung verpackte Pflanzenabfälle und Restmüll sind auf dem Boden liegend zu sehen.
Erscheinung
Mitteilungsblatt Tiefenbronn
NUSSBAUM+
Ausgabe 30/2025
von Gemeinde Tiefenbronn
23.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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