Jeder Mensch muss bedenken:
„Nicht behindert zu sein, ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das uns jederzeit genommen werden kann.“
(Zitat aus der Weihnachtsansprache 1987 von Richard Weizsäcker)
Barrierefreiheit heißt, dass Gebäude, öffentliche Plätze, Arbeitsstätten und Wohnungen, Verkehrsmittel und Gebrauchsgegenstände, Dienstleistungen und Freizeitangebote so gestaltet werden müssen, dass sie für alle Menschen ohne fremde Hilfe zugänglich sind.
Konkret bedeutet dies für Treppen oder Stufen, dass diese durch einen Aufzug oder Rampe ergänzt werden. Eine Homepage und Formulare sollten auch in „Leichter Sprache“ vorhanden sein. Außerdem ist zu beachten, dass Schriftstücke und Internet- bzw. Intranetseiten von jedem nutzbar sind, indem zum Beispiel für Blinde Bildbeschreibungen hinterlegt und für Menschen mit Sehbehinderung eine lesbare Schriftgröße eingestellt wird.
Die Barrierefreiheit hat mehrere Dimensionen. Diese lassen sich einteilen in 1. die räumliche Barrierefreiheit, 2. die sprachlich-kommunikative Barrierefreiheit, 3. die digitale Barrierefreiheit, 4. die Barrierefreiheit für sinnesbeeinträchtigte Menschen sowie 5. in die soziale Barrierefreiheit.
Räumliche Barrieren schränken Menschen in ihrer Bewegung oder im aktiven Handeln ein. Ob etwas zur Barriere wird, hängt von der körperlichen Verfassung desjenigen ab, der die Sache nutzen will.
Räumliche Barrieren sind | |
Vertikale Barrieren | Höhenunterschiede wie Treppen, Stufen, Randsteine, Türschwellen und so weiter |
Horizontale Barrieren | zu schmale Türrahmen, zu schwere Türen, nicht befahrbarer Bodenbelag, und so weiter |
Ergonomische Barrieren | fehlende Handläufe oder Haltegriffe, und so weiter |
Anthropometrische Barrieren | Bedienelemente und Objekte sind nicht erreichbar, Griffe, Schalter, Armaturen, eine hohe, massive Brüstung, und so weiter |
Maßnahmen zur Herstellung der räumlichen Barrierefreiheit sind zum Beispiel: | |
Rampe | maximal sechs Prozent Steigung, mindestens 120 Zentimeter Breite |
Aufzug | Aufzugsanlagen nach DIN 18040-1 |
elektrischer Türöffner | für selbst öffnende Türen |
barrierefreie Toilette | Sanitärräume DIN 18040-1 und VDI 6000 |
breite Türen | lichte Breite von mindestens 90 Zentimeter |
fester Untergrund | verdichtet, fest, kein Schotterweg |
Behindertenparkplätze | nach LBO BW i. V. m. DIN 18040-1 und Anl. 7/2 zur LTB
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nach StVO i. V. m. den H BVA
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– Fortsetzung folgt –