Lokale Agenda
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Soziales

Häppchen Barrierefreiheit – leicht verdaulich serviert, Teil 3

Jeder Mensch muss bedenken: „Nicht behindert zu sein, ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das uns jederzeit genommen werden kann.“ (Zitat...
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QR-Codes zu weiteren Infos zum Artikel über Barrierefreiheit und Quellen zum TextFoto: Jürgen Weick

Jeder Mensch muss bedenken:

„Nicht behindert zu sein, ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das uns jederzeit genommen werden kann.“
(Zitat aus der Weihnachtsansprache 1987 von Richard Weizsäcker)

Barrierefreiheit heißt, dass Gebäude, öffentliche Plätze, Arbeitsstätten und Wohnungen, Verkehrsmittel und Gebrauchsgegenstände, Dienstleistungen und Freizeitangebote so gestaltet werden müssen, dass sie für alle Menschen ohne fremde Hilfe zugänglich sind.

Konkret bedeutet dies für Treppen oder Stufen, dass diese durch einen Aufzug oder Rampe ergänzt werden. Eine Homepage und Formulare sollten auch in „Leichter Sprache“ vorhanden sein. Außerdem ist zu beachten, dass Schriftstücke und Internet- bzw. Intranetseiten von jedem nutzbar sind, indem zum Beispiel für Blinde Bildbeschreibungen hinterlegt und für Menschen mit Sehbehinderung eine lesbare Schriftgröße eingestellt wird.

Die Barrierefreiheit hat mehrere Dimensionen. Diese lassen sich einteilen in 1. die räumliche Barrierefreiheit, 2. die sprachlich-kommunikative Barrierefreiheit, 3. die digitale Barrierefreiheit, 4. die Barrierefreiheit für sinnesbeeinträchtigte Menschen sowie 5. in die soziale Barrierefreiheit.

Räumliche Barrieren schränken Menschen in ihrer Bewegung oder im aktiven Handeln ein. Ob etwas zur Barriere wird, hängt von der körperlichen Verfassung desjenigen ab, der die Sache nutzen will.

Räumliche Barrieren sind
Vertikale BarrierenHöhenunterschiede wie Treppen, Stufen, Randsteine, Türschwellen und so weiter
Horizontale Barrierenzu schmale Türrahmen, zu schwere Türen, nicht befahrbarer Bodenbelag, und so weiter
Ergonomische Barrierenfehlende Handläufe oder Haltegriffe, und so weiter
Anthropometrische BarrierenBedienelemente und Objekte sind nicht erreichbar, Griffe, Schalter, Armaturen, eine hohe, massive Brüstung, und so weiter

Maßnahmen zur Herstellung der räumlichen Barrierefreiheit sind zum Beispiel:
Rampemaximal sechs Prozent Steigung, mindestens 120 Zentimeter Breite
AufzugAufzugsanlagen nach DIN 18040-1
elektrischer Türöffnerfür selbst öffnende Türen
barrierefreie ToiletteSanitärräume DIN 18040-1 und VDI 6000
breite Türenlichte Breite von mindestens 90 Zentimeter
fester Untergrundverdichtet, fest, kein Schotterweg
Behindertenparkplätze

nach LBO BW i. V. m. DIN 18040-1 und Anl. 7/2 zur LTB

  • ein Prozent der notwendigen Stellplätze, mindestens jedoch zwei Stellplätze als Behindertenparkplätze.

nach StVO i. V. m. den H BVA

  • drei Prozent aller Parkplätze als Behindertenparkplätze.

– Fortsetzung folgt –

Erscheinung
Amtsblatt Bruchsal
Ausgabe 26/2024

Orte

Bruchsal

Kategorien

Panorama
Soziales
von Lokale Agenda, AG Menschen mit und ohne Handicap
27.06.2024
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