Bürgermeisteramt Königsfeld im Schwarzwald Wasserversorgung
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz WRMG) beschlossen. Die Neufassung ist am 5. Mai 2007 in Kraft getreten (siehe Bundesgesetzblatt Teil I vom 4. Mai 2007, S. 600)
Daraus ergibt sich folgende Qualitätsbezeichnung:
Das durch die Gemeinde Königsfeld in das Wasserversorgungsnetz eingeleitete und zum Verbrauch bereitgestellte Wasser liegt in
im Härtebereich weich:
weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht bis 8,4°dH, früher Härtebereich I)
Das durch die Gemeinde Königsfeld in das Wasserversorgungsnetz eingeleitete und zum Verbrauch bereitgestellte Wasser liegt in
im Härtebereich mittel:
1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht von 8,4° bis 14°dH, früher Härtebereich II)
Königsfeld im Schwarzwald, 23.07.2025
Fritz Link, Bürgermeister