Der Deutsche Bundestag hat am 1. Februar 2007 die Neufassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln beschlossen. Die Neufassung ist am 5. Mai 2007 in Kraft getreten. Nach § 9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers anzugeben. Die Angaben müssen in Millimol Calciumcarbonat pro Liter erfolgen:
Die drei Härtebereiche beruhen auf europäischem Recht.
Die Stadt Tamm bezieht das Trinkwasser zu 100 % von der Bodensee-Wasserversorgung (BWV), und es entspricht dem Härtebereich „mittel“ = 1,6 mmol/l (früher genannt: 9 Grad deutscher Härte).
Durch die leistungsstarke Aufbereitungsanlage der Bodensee-Wasserversorgung werden unerwünschte Mikroorganismen und Viren aus dem Rohwasser sicher entfernt und unschädlich gemacht. Dies ist das Ergebnis umfangreicher Untersuchungen über die Aufbereitungsanlage der Bodensee-Wasserversorgung. Insbesondere die oxidative und desinfizierende Wirkung von Ozon in Kombination mit der effektiven Partikelentfernung in den nachgeschalteten Sandfiltern sind hierbei ausschlaggebend. Durch dieses sogenannte Multibarrierensystem der Aufbereitung der Bodensee-Wasserversorgung ist eine hohe Qualität und Versorgungssicherheit gewährleistet.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bauamt, Telefon 07141/606-1601.