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Härtefallregelung bei Zahnersatz – kostenfreie Regelversorgung

Gesetzlich Versicherte, die einen Zahnersatz benötigen, haben Anspruch auf einen Festzuschuss ihrer Krankenkasse. Versicherte mit einem besonders geringen...

Gesetzlich Versicherte, die einen Zahnersatz benötigen, haben Anspruch auf einen Festzuschuss ihrer Krankenkasse. Versicherte mit einem besonders geringen Einkommen erhalten einen zusätzlichen Festzuschuss. Voraussetzung für diese sogenannte Härtefallregelung ist, dass die monatlichen Bruttoeinnahmen eine festgesetzte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Mit der Härtefallregelung können Versicherte eine kostenfreie Regelversorgung erhalten. Gemeint ist hier die gesetzlich festgelegte Standardtherapie.

Im Jahr 2025 profitieren gesetzlich versicherte Menschen von der Härtefallregelung, wenn ihr monatliches Bruttoeinkommen die Grenze von 1.498,00 Euro nicht übersteigt. Wenn sie mit einem Angehörigen zusammenwohnen, wird eine monatliche Brutto-Einkommensgrenze von 2.059,75 Euro zugrunde gelegt. Mit jedem weiteren Angehörigen erhöht sich die Grenze jeweils zusätzlich um 374,50 Euro. Angehörige im Sinne der Härtefallregelung sind Eheleute sowie familienversicherte Kinder. Bei Personen, die beispielsweise Sozialhilfe oder das Bürgergeld erhalten, erfolgt keine Einkommensprüfung. Sie fallen automatisch unter die Härtefallregelung. Das gilt auch für Studenten mit BAföG-Anspruch (Bundesausbildungsförderungsgesetz) und für Bewohner von Pflegeheimen, wenn die Unterbringungskosten ganz oder teilweise vom Sozialhilfeträger übernommen werden.

Tipp: Wer etwas über der Einkommensgrenze liegt, kann auch einen höheren Festzuschuss bekommen. Dieser wird dann individuell berechnet. Nachfragen lohnt sich. Wichtig ist in jedem Fall, den Härtefall vor der Zahnbehandlung bei seiner Krankenkasse zu beantragen. Das Formular dafür gibt es bei der Krankenkasse oder bei der Zahnärztin beziehungsweise dem Zahnarzt.

Informationen über die VdK-Mitgliedschaft erhalten Sie bei

OV-Vorsitzender Wolfgang Leder, Besigheim, Tel. 5544

Stellvertr. Vorsitzende Else Kohler Hessigheim, Tel. 50039

Kassiererin Monika Fink-Ott, Mundelsheim, Tel. 408841

Behindertenbeauftragter Bernd Hutter Mundelsheim, Tel. 0176 41002568

Homepage: bw.vdk.de/vor-ort/ov-hessigheim-ottmarsheim/

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Mitteilungsblatt Hessigheim
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Ausgabe 07/2025

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von Sozialverband VdK
13.02.2025
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