Kinder & Jugend

Halloween – wenn Streiche zu Straftaten werden

In der Nacht zu Allerheiligen, 1. November, ist Halloween. Das wird mittlerweile auch in Deutschland traditionell gefeiert. Kinder gehen am Abend verkleidet...

In der Nacht zu Allerheiligen, 1. November, ist Halloween. Das wird mittlerweile auch in Deutschland traditionell gefeiert. Kinder gehen am Abend verkleidet als Hexen oder Gespenster von Tür zu Tür. Dort fragen sie mit „Süßes oder Saures“ nach Süßigkeiten. Das bedeutet: Wer keine Süßigkeiten gibt, dem wird ein Streich gespielt. Bei diesen Streichen wird beispielsweise der Garten mit Toilettenpapier dekoriert. Jedoch kann so ein Streich, der an Halloween üblich ist, schnell zu einer Straftat werden. Wird fremdes Eigentum beschädigt, liegt eine Straftat vor. Diese hat Konsequenzen: etwa eine Geldstrafe oder sogar eine Gefängnisstrafe von bis zu zwei Jahren. Außerdem muss der Verursacher den Schaden ersetzen. Die Eltern sollen daher mit ihren Kindern über die Streiche und die möglichen Konsequenzen sprechen. Den Kindern soll verständlich gemacht werden, was erlaubt ist und was nicht. Zeugen einer solchen Straftat sollen sich bei der Polizei oder den Eigentümern melden. Ein Streich ist okay, wenn alle darüber lachen können und niemand zu Schaden kommt. Wer aber Gefahren schafft, Sachen beschädigt oder gar Menschen verletzt, wird zu Recht verfolgt und angezeigt.

Erscheinung
Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 44/2025
von Gemeinde Altdorf
30.10.2025
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