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Haltestellen der Schadstoffsammlung

Am Samstag, 19. Juli macht das Schadstoffmobil an folgenden Stellen im Landkreis Heilbronn Halt: Zeit Ort Sammelstelle 10.30 – 11.00...
Schadstoffsammlung am Samstag, 19. Juli 2025

Am Samstag, 19. Juli macht das Schadstoffmobil an folgenden Stellen im Landkreis Heilbronn Halt:

ZeitOrtSammelstelle

10.30 – 11.00 Uhr

AuensteinPlatz bei der Firma Brixner

11.30 – 12.30 Uhr

AbstattParkplatz vor der Wildeckhalle

13.30 – 14.30 Uhr

NeckarwestheimRecyclinghof, Otto-Hahn-Straße

15.00 – 16.30 Uhr

IlsfeldRecyclinghof, Mercedesstraße

Privathaushalte können dort schadstoffhaltige Abfälle in haushaltsüblichen Mengen kostenlos abgeben. Abfälle werden auf diese Weise garantiert ordnungsgemäß beseitigt und verwertet.

Angenommen werden u.a.

  • Pflanzen- und Holzschutzmittel
  • Gifte, Säuren und Laugen
  • Farb- und Lackreste, Verdünner
  • Chemikalien, quecksilberhaltige Stoffe
  • Leuchtstoffröhren.

Nicht angenommen werden u.a.

  • Abfälle aus Gewerbebetrieben
  • Gebinde größer als 50 Liter.

Chemikalien dürfen nicht zusammengemischt werden. Wenn möglich, sollten die Originalverpackungen zur Sammelstelle mitgebracht werden.

Die Schadstoffe werden vor Ort den Mitarbeitenden der Sammlung übergeben. Einfach abgestellte Abfälle können zur Gefahr für Mensch und Umwelt werden.

Für handelsübliche Wandfarben (Dispersionsfarben) gelten Besonderheiten. Dispersionsfarben (keine Ölfarben und anderes) können von Privatanliefernden jederzeit in den Entsorgungszentren/Müllannahmestellen Eberstadt und Schwaigern-Stetten sowie auf dem Recyclinghof in Neckarsulm-Stadt, Rötelstraße 3, zu den jeweiligen Öffnungszeiten kostenlos abgegeben werden. Vollständig ausgehärtete Dispersionsfarbreste dürfen bedenkenlos in die graue Restmülltonne.

Eine Übersicht aller Sammeltermine sowie die Öffnungszeiten der Entsorgungsbetriebe und der Recyclinghöfe im Landkreis Heilbronn sind unter www.aw-landkreis-heilbronn.de abrufbar.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Die Brücke – Amtsblatt der Gemeinde Untergruppenbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 28/2025
von Landratsamt Heilbronn
10.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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