Im Zuge der Durchfahrt eines Schwertransports in der Bahnhofstraße vom 23.04.2025 bis 25.04.2025, jeweils in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr, ist für diese Dauer ein Halteverbot gemäß den Plänen angeordnet.
Die Gemeinde bittet alle Betroffenen, dieses Halteverbot zwingend zu beachten. Ansonsten ist ein „Falschparker“ für die eintretenden Folgen und Schäden haftbar (Haftungsrisiko, Schadensersatzforderung). Ebenfalls wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.