Die Gemeinde Dossenheim montiert die Halteverbotsschilder in den verkehrsberuhigten Bereichen am Kronenburger Hof und in der Schauenburgstraße ab. Da in diesen Bereichen das Parken generell nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt ist, stellt die aktuelle Situation eine Doppelbeschilderung dar und muss, gemäß Straßenverkehrsordnung, entfernt werden.
Die Verwaltung bittet um Beachtung, dass trotz Demontage der Schilder das Halteverbot wie oben beschrieben weiterhin gültig ist.
Die Gemeinde Dossenheim montiert die Halteverbotsschilder in verkehrsberuhigten Bereichen am Kronenburger Hof und in der Schauenburgstraße ab. Da in diesen Bereichen das Parken generell nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt ist, stellt die aktuelle Situation eine Doppelbeschilderung dar und muss, gemäß Straßenverkehrsordnung, entfernt werden.
Die Verwaltung bittet um Beachtung, dass trotz Demontage der Schilder das Halteverbot wie oben beschrieben weiterhin gültig ist.