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Halteverbotszone mit Parkscheibenregelung und Parkflächen in der Hindenburgstraße

Die Gemeinde Höfen an der Enz möchte die Parksituation in der Hindenburgstraße neu ordnen. Deshalb weisen wir Sie darauf hin, dass die Halteverbotszone...

Die Gemeinde Höfen an der Enz möchte die Parksituation in der Hindenburgstraße neu ordnen. Deshalb weisen wir Sie darauf hin, dass die Halteverbotszone in der Hindenburgstraße mit einer Parkscheibenregelung ergänzt wurde. Somit darf werktags zwischen 8 und 19 Uhr (außer samstags) in den gekennzeichneten Flächen nur noch mit Parkscheibe und für maximal 3 Stunden geparkt werden. Samstags und sonntags ist das Parken in den gekennzeichneten Flächen ohne Parkscheibe und ohne Zeitbegrenzung erlaubt.

Des Weiteren ist darauf zu achten, innerhalb der Markierung zu parken und nicht darüber hinaus.

Der Gehweg ist für Fußgänger freizuhalten!

Die Markierungen sind bewusst so angebracht, um den Verkehr zu verlangsamen.

Das Nichteinhalten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Bußgeld geahndet.

Ihr Ordnungsamt

Erscheinung
Höfener Chronik
NUSSBAUM+
Ausgabe 17/2024
von Gemeindeverwaltung Höfen
26.04.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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