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Handwerkerparkausweis der Metropolregion Rhein-Neckar: digital und benutzerfreundlicher

• Zentrales Online-Portal „OMNIA“ für Beantragung und Ausdruck • Anerkennung in der Metropolregion Rhein-Neckar sowie in der Technologie-Region...
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• Zentrales Online-Portal „OMNIA“ für Beantragung und Ausdruck
• Anerkennung in der Metropolregion Rhein-Neckar sowie in der Technologie-Region Karlsruhe
Seit Kurzem steht Handwerksbetrieben in der Metropolregion Rhein-Neckar ein überarbeitetes digitales System für die Beantragung des Handwerkerparkausweises – kurz: HWPA – zur Verfügung. Die MRN GmbH hat den Prozess gemeinsam mit dem Softwaredienstleister EGovC GmbH (Pfungstadt) komplett digitalisiert und dabei die Benutzerfreundlichkeit deutlich verbessert.
Über das zentrale Online-Portal „OMNIA“ können Betriebe ihre Ausnahmegenehmigung vollständig digital beantragen – von der Registrierung bis zum Ausdruck des Ausweises. Der Antrag lässt sich Schritt für Schritt online ausfüllen. Erforderliche Nachweise werden als Scan oder Foto hochgeladen und der fertige Parkausweis kann nach erfolgter Genehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde im Print-at-Home-Verfahren ausgedruckt werden. Handwerksbetriebe behalten damit jederzeit den Überblick über laufende Anträge und den aktuellen Stand der Genehmigung.
Für Handwerksbetriebe bringt der neue HWPA spürbare Entlastung, insbesondere im alltäglichen Arbeitseinsatz an verschiedenen Einsatzorten im Dreieck von Baden, Hessen und Pfalz, zu beiden Seiten von Rhein und Neckar:
• Anerkennung in der Metropolregion Rhein-Neckar (sieben Landkreise und acht kreisfreie Städte) sowie in der Technologie-Region Karlsruhe. Ein Antrag genügt für beide Gebiete.
• Zeit- und Kostenvorteil durch digitale Antragstellung und Verwaltung über das Portal. Kein Papier, keine Behördengänge.
• Flexibilität: Bis zu drei Kennzeichen können pro Ausweis hinterlegt werden (Nutzung parallel nur in einem Fahrzeug). Das ist besonders praktisch für Betriebe mit wechselnden Einsatzfahrzeugen.
• Klarheit bei den Parkrechten: Mit gültigem HWPA dürfen Werkstattwagen werktags während eines Arbeitseinsatzes in bestimmten Zonen parken – etwa im eingeschränkten Haltverbot oder an Parkuhren ohne Gebühr.
Der HWPA kostet 195 Euro pro Jahr, gültig für 12 Monate ab Ausstellung.
Infos: www.hwpa.de
Ansprechpartner
Daniel Heinen
Projektverantwortlicher Digitalisierung und E-Government
M 1, 4 – 5, 68161 Mannheim
Tel. 0621/10708-302
E-Mail: handwerkerparkausweis@m-r-n.com
Info-Box: Wie funktioniert der Ausweis?
Die Beantragung des HWPA Rhein-Neckar ist in wenigen Schritten erledigt:
1. Registrierung im OMNIA-Portal (https://hwpa-mrn.omnia.egovc.de/re-gister.php) mit den Betriebsdaten und der Postleitzahl des Hauptsitzes.
2. Eingabe der Unternehmensdaten und Upload der Nachweise – dazu zählen Fotos der Fahrzeuge (mit geöffnetem Laderaum), Scans von Gewerbeanmeldung, Handwerkskarte und
Zulassungsbescheinigung Teil I.
3. Selbstausdruck (nach Genehmigung) des Ausweises im Print-at-Home-Verfahren und gut sichtbare Auslage im Fahrzeug.


Über den Handwerkerparkausweis Metropolregion Rhein-Neckar
Der bereits 2008 eingeführte HWPA ist ein Erfolgsmodell der länderübergreifenden, interkommunalen Zusammenarbeit in der Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) und Best-Practice-Beispiel für gelungene Verwaltungsvereinfachung. Er ist gültig in allen sieben Landkreisen (Bergstraße, Bad Dürkheim, Germersheim, Südliche Weinstraße, Neckar-Odenwald, Rhein-Neckar und Rhein-Pfalz) und acht kreisfreien Städten (Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen, Worms, Speyer, Frankenthal, Landau, Neustadt) der MRN und darüber hinaus in der angrenzenden Technologie-Region Karlsruhe. Seit 2024 implementierte die MRN GmbH gemeinsam mit den Behörden in der Region sukzessive die Umstellung auf das digitale Verfahren, das nun zentralisiert über das Portal der EGovC GmbH medienbruchfrei abgewickelt werden kann.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Osterburken
NUSSBAUM+
Ausgabe 51/2025
von Stadt Osterburken
18.12.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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