H A R D T W A L D
Sitz: Rathausstr. 2, 68789 St. Leon-Rot
RHEIN-NECKAR-KREIS
Mitglieder:Gemeinde St. Leon-Rot und
ZWL Malsch
Das Landratsamt – Kommunalrechtsamt – Rhein-Neckar-Kreis hat mit Schreiben vom 09.01.2026 die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplanes bestätigt. Gleichzeitig wurden Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2026 mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 290.000 €, Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) für das Wirtschaftsjahr 2026 in Höhe von 600.000 € und ein festgesetzter Höchstbetrag der Kassenkredite für das Wirtschaftsjahr 2025 in Höhe von 600.000 € und für das Wirtschaftsjahr 2026 in Höhe von 600.000 € genehmigt.
Der Wirtschaftsplan wird gemäß § 81 Abs. 3 GemO nachfolgend öffentlich bekannt gemacht. Er wird in der Zeit vom 19.01.2026 bis einschließlich 27.01.2026 im Rathaus St. Leon-Rot, Rathausstr. 2, Zimmer 224, öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 13 Abs. 1 i.V.m. §§ 18 und 19 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16.09.1974, i.d.F. 17.06.2020, sowie § 12 i.V.m. § 5 der Verbandssatzung des Wassergewinnungszweckverband Hardtwald vom 05.12.1980, i.d.F. 10.12.2009, hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 04.12.2025 den folgenden Beschluss zum Wirtschaftsplan 2025/2026 gefasst:
20252026
§ 1
Erfolgsplan
Beim Aufwand und Ertrag auf je 1.062.200 €1.092.100 €
und im
Vermögensplan
a) in den Einnahmen und Ausgaben auf je 484.800 €862.800 €
b) die Verpflichtungsermächtigungen auf 0 €300.000 €
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen wir auf 0 €600.000 €
festgesetzt.
§ 3
Der Höchstbetrag der Kassenkredite
wird auf 600.000 €600.000 €
festgesetzt.
§ 4
Die vorläufige Betriebskostenumlage
an die Mitglieder beträgt:
a) für die Gemeinde St. Leon-Rot 525.800 €540.600 €
b) für den ZWL Malsch 536.400 €551.500 €
gez. Dr. Eger, Verbandsvorsitzender