Öffentliche Bekanntmachung der Mitgliederversammlung gemäß Satzung
Termin: Donnerstag, 12. März 2026
Ort: Gasthaus Hecht in Ebersbach
Beginn: 19.30 Uhr
Zu Punkt 8 Satzungsänderung
Die Satzung des Musikvereins Ebersbach-Fils e.V. wird unter § 3 (5) wie folgt neu gefasst:
Auf Antrag können alle natürlichen Personen als Mitglied aufgenommen werden, die den Zweck des Vereins nach § 1 anerkennen und fördern. Bei der Aufnahme minderjähriger Mitglieder bedarf es der Zustimmung und Aufnahme mindestens eines gesetzlichen Vertreters als Vereinsmitglied.
Zu Punkt 9 Änderung der Beitragsordnung
Auf Grund der Satzungsänderung wird eine Anpassung der Mitgliedsbeiträge erforderlich.
Zu Punkt 10 Wahlen
Zu den Wahlen können sich alle Vereinsmitglieder über 18 Jahre aufstellen lassen. Folgende Ämter müssen neu gewählt oder bestätigt werden:
2 geschäftsführende Vorstände
1 Kassier
1 Schriftführer
7 Beisitzer (davon mindestens 2 passive Beisitzer)
2 Kassenprüfer
Zu Punkt 12. Anträge:
Anträge von Mitgliedern an die Generalversammlung brauchen nur dann berücksichtigt zu werden, wenn sie mindestens 4 Wochen vor dem Versammlungsbeginn einem Vorstandsmitglied schriftlich mit Begründung zugegangen sind. Die Anträge werden zusammen mit der endgültigen Tagesordnung bekanntgegeben und der Antragsteller darüber informiert, ob die Anträge in die Tagesordnung aufgenommen werden oder welche Gründe dagegen sprechen.
Der Vorstand und Vereinsausschuss