Ungefähr 300.000 Mietprozesse werden in Deutschland jährlich zum Streitgegenstand der sog. „Nebenkosten“ geführt. Warum das so ist, das erfuhren die zahlreichen Besucher einer Haus & Grund Veranstaltung kürzlich im „Goldenen Lamm“ in Ketsch.
„Betriebskostenabrechnung richtig gemacht“ lautete das Thema im ersten Teil des Abends. Gründe für die Streitigkeiten? Unterschätzung der Thematik auf Vermieterseite, die Fehlerträchtigkeit der Abrechnung und die Mietbelastung als solche verbunden mit Sparzwang auf Seiten der Mieter.
Was sind „Nebenkosten“ und was müssen Mieter im Einzelnen zahlen? Der Referent und Fachanwalt Wolfgang Reineke klärte auf: Hier spielt der Vertrag die entscheidende Rolle: Ein Nichtausfüllen oder eine Unklarheit ist eine „Todsünde“, aber nur eine von vielen. Stimmt der Abrechnungszeitraum und ist die Abrechnungsfrist eingehalten? Kann die Abrechnung nachvollzogen werden?
Das oberste Gebot lautet: Die Abrechnung muss schlüssig, nachvollziehbar und verständlich sein, ohne dass fremde Hilfe notwendig wird. Eine formell korrekte Nebenkostenabrechnung muss eine Zusammenstellung der einzelnen Kostenarten enthalten, wobei jeweils die Gesamtbeträge genannt werden müssen. Ferner muss ein nachvollziehbarer Verteilerschlüssel angegeben sein, mit dessen Hilfe der Kostenanteil des Mieters berechnet wird. Die Fehlerträchtigkeit ist also hoch. Dem Mieter ist ausreichend Zeit für die inhaltliche Prüfung der Abrechnung zu geben. Einwendungen müssen von Mieterseite innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung erhoben werden.
Eine umfangreiche Fragerunde rundete den ersten Teil ab, gefolgt von viel Beifall für den Referenten, der es verstanden hatte, die komplexe Materie praxisbezogen und mit hohem Nutzen für den Alltag zu vermitteln.
Wie wichtig eine Wohngebäudeversicherung ist, erfuhren die Zuhörer im zweiten Teil des Abends beim Vortrag des Versicherungsexperten Dennis Kiefer anhand eindrucksvoller Beispiele. Noch nicht einmal 4 Wochen sind es her, dass die Wohnung einer 77-jährigen Rentnerin vollständig ausbrannte, weil sie eine auf der Herdplatte befindliche Pfanne vergessen hatte. Sie war bei ihrer Essensvorbereitung durch ein Telefonat gestört worden. Für den Schaden in Höhe von 25.000 Euro hatte sie keine Versicherung, weil sie diese aufgrund ihrer kleinen Rente gekündigt hatte: „40 Jahre lang habe ich sie doch nicht gebraucht“.
In den Bereich der Wohngebäudeversicherung fallen beispielsweise Schäden durch Feuer, Sturm und Hagel, aber auch Leitungswasser und Überschwemmung. So wenn etwa bei einem starken Regen die gepflasterte Terrasse überflutet wird und das Wasser über die Außentreppe in den Keller läuft – ein in Zeiten des Klimawandels immer häufiger eintretendes Schadensereignis.
Was ist überhaupt versichert und was nicht? Ganz oben steht da für Vermieter zum Beispiel der Mietausfall. Um das alles auch in den Einzelheiten zu verstehen, braucht man kompetente Beratung, auch bezüglich der Kosten. Dennis Kiefer verstand es, die sehr komplexe Materie verständlich und praxisnah zu vermitteln.
Mit vielen Fragen an den Referenten und Beifall für ihn wurde die informationsreiche Veranstaltung beendet. (pm/red)