Der Andrang war groß: Sitzplätze gab es keine mehr im „Welde – Brauhaus“ als Haus & Grund Vorsitzender Wolfgang Reineke die Gäste zu der diesjährigen Vortragsreihe begrüßte. Wenig verwunderlich, denn im ersten Teil des Abends ging es um ein Thema, welches wie kaum ein anderes in den letzten Monaten jeden Grundstückseigentümer berührt hat: die Grundsteuer. Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, so der Vorsitzende, musste diese vollkommen neu geregelt werden. Jetzt sind die meisten Bescheide ergangen und die Eigentümer sahen sich mit Begriffen wie Einheitswert, Steuermesszahl, Hebesatz der Gemeinden, in manchen Fällen vor allem aber mit einer kräftigen Erhöhung dieser Steuer konfrontiert.
Welche Bedeutung hat diese Steuer für die Gesellschaft und die Kommunen? Wie setzt sie sich jetzt zusammen? In Schwetzingen beispielsweise handelt es sich um einen Betrag von ca. vier Millionen Euro. Steuerschuldner sind die jeweiligen Eigentümer, aber diese sind – bei einer entsprechenden mietvertraglichen Regelung - berechtigt, diese Steuer auf die Mieter umzulegen. In Baden-Württemberg, das sich unter mehreren Modellen für eine „Bodenwertsteuer“ entschieden hat, zählen für die Bewertung nur die Grundstücksfläche und der so genannte Bodenrichtwert, nicht aber die Art und Anzahl der Gebäude.
Ist die Aufkommensneutralität gewahrt?
Ein ganz besonderes Augenmerk richteten die Eigentümer von Beginn der Reform an auf die Höhe der Steuer, denn die Kommunen hatten sich zu einer „Aufkommensneutralität“ verpflichtet. Das heißt: Die Einnahmen durch die neue Grundsteuer sollten in etwa so hoch sein wie die Einnahmen durch die alte Grundsteuer. Es sollte also keine flächendeckenden Steuererhöhungen für alle geben.
Reineke stellte jedoch klar, dass dies eben nicht heiße, dass kein Eigentümer mehr zahlen müsse. Manche zahlen mehr, manche weniger und so sollte sich das dann unter dem Strich wieder ausgleichen.
Einsprüche und Widersprüche liegen auf Eis.
Wie sieht es aber in der Praxis aus? Von den anwesenden Zuhörern berichteten viele von Erhöhungen bis zum siebenfachen des bisherigen Betrages. Und was ist mit den Einsprüchen und Widersprüchen gegen die Mess- und Wertbescheide, welche wohl die meisten Eigentümer vorsorglich eingelegt hatten? Diese, so der Referent, ruhten solange bis über die Musterklagen, die auch vom Bundesverband der Haus & Grund Organisation angestrengt worden waren, entschieden ist. Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid sei nur dann sinnvoll, wenn dieser auf falschen Daten beruhe. Da die Widersprüche keine aufschiebende Wirkung hätten, seien die Bescheide erst einmal zu bezahlen.
Was können Eigentümer jetzt noch tun?
Vermutet ein Eigentümer eine falsche Bewertung, dann ist der örtliche Gutachterausschuss die richtige Anlaufstelle. Wird ein Fehler festgestellt, wird der Bodenrichtwert 30.06.2025 ein Gutachten in Auftrag gegeben werden, um eine rückwirkende Änderung zu ermöglichen.
Hauskauf / Verkauf - Was ist zu beachten?
Nicht minder interessant war der zweite Teil des Abends. Die Fachanwältin Katharina Merz referierte zum Thema „Was ist bei einem Hausverkauf/Hauskauf zu beachten?“ Nach der Zusammenstellung der zwingend notwendigen Unterlagen wie Grundbuchauszug, Flächenberechnungen und Energieausweis geht um die Einschätzung des Wertes/Preises. Dabei stehen mehrere Verfahrensmöglichkeiten zur Verfügung, u.a. auch die Beauftragung eines Maklers. Dieser befasst sich in der Regel nicht nur mit der Preisermittlung, sondern er verschafft sich einen Marktüberblick und stehtauch für den gesamten weiteren Geschäftsablauf wie Besichtigungen und Bonitätsprüfung zur Verfügung.
Was gilt für Kaufinteressenten?
Für Kaufinteressenten gilt: Eine realistische Einschätzung der eigenen Finanzierungsmöglichkeiten, die mehrmalige Besichtigung des Objekts zu verschiedenen Tageszeiten und eine Begleitung durch einen Bausachverständigen oder Energieberater, der sich mit dem aktuellen Zustand des Gebäudes und eventuell durchgeführter Sanierungsmaßnahmen befasst. Was bedeutet die oft verwendete Formel „Gekauft wie gesehen?“ und ist damit ein Ausschluss aus jeglicher Haftung verbunden? Kompliziert klingende juristische Regelungen muss man sich im Zweifel erklären lassen. Solche Expertisen muss man zwar bezahlen, doch kann man damit die Gefahr späterer böser und teurer Überraschungen minimieren oder sogar ausschließen.
Wichtig zu wissen: Kompetente Hilfe und Unterstützung in all diesen Fragen gibt es für Mitglieder des Haus & Grund Verbands.
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