Der Andrang war groß: Sitzplätze gab es keine mehr im „Welde – Brauhaus“ als Haus & Grund Vorsitzender Wolfgang Reineke die Gäste zu der diesjährigen Vortragsreihe begrüßte. Wenig verwunderlich, denn im ersten Teil des Abends ging es um ein Thema, welches wie kaum ein anderes in den letzten Monaten jeden Grundstückseigentümer berührt hat: die Grundsteuer.
Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, so der Vorsitzende, musste diese vollkommen neu geregelt werden. Jetzt sind die meisten Bescheide ergangen und die Eigentümer sahen sich mit Begriffen wie Einheitswert, Steuermesszahl, Hebesatz der Gemeinden, in manchen Fällen vor allem aber mit einer kräftigen Erhöhung dieser Steuer konfrontiert.
Welche Bedeutung hat diese Steuer für die Gesellschaft und die Kommunen? Wie setzt sie sich jetzt zusammen? In Schwetzingen beispielsweise handelt es sich um einen Betrag von ca. vier Millionen Euro. Steuerschuldner sind die jeweiligen Eigentümer, aber diese sind – bei einer entsprechenden mietvertraglichen Regelung - berechtigt, diese Steuer auf die Mieter umzulegen. In Baden-Württemberg, das sich unter mehreren Modellen für eine „Bodenwertsteuer“ entschieden hat, zählen für die Bewertung nur die Grundstücksfläche und der sogenannte Bodenrichtwert, nicht aber die Art und Anzahl der Gebäude. (red)