Aus den Rathäusern

Haus- und Badeordnung für das Freibad Bad Liebenzell

§ 1 Zweck der Badeordnung 1. Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit der gesamten Badeanlage. Der Badegast soll Ruhe...

§ 1 Zweck der Badeordnung

1. Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit der gesamten Badeanlage. Der Badegast soll Ruhe und Erholung finden. Die Beachtung der Badeordnung liegt daher auch in seinem eigenen Interesse.

2.Die Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit der Lösung der Tageskarte bzw. beim Betreten des Badegeländes erkennt der Badegast die Bestimmungen der Badeordnung sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.

3.Bei Vereins- und Gemeinschaftsbesuchen ist der Vereins- oder Gemeinschaftsleiter für die Beachtung der Badeordnung mitverantwortlich.

§ 2 Benutzer- und Personenkreis

1. Die Benutzung des Bades steht grundsätzlich jedermann frei. Ausgeschlossen sind Personen mit ansteckenden Krankheiten, Betrunkene sowie Epileptiker und Personen mit mentalen Beeinträchtigungen ohne verantwortliche Begleitpersonen.

2. Kinder unter 6 Jahren werden nur in Begleitung Erwachsener zugelassen und sind im Freibad sorgfältig zu beaufsichtigen.

3. Hunde oder sonstige Tiere dürfen nicht in das Freibad mitgenommen werden.

4. Fahrräder, Roller und ähnliches sind im Freibad nicht erlaubt.

§ 3 Eintrittskartenregelung

1. Der Badegast erhält gegen Zahlung des Eintrittspreises nach der Entgeltordnung in der jeweils aktuell gültigen Fassung eine Tageskarte (QR-Code). Tageskarten und Saisonkarten sind nicht übertragbar. Es wird im Einzelnen auf die Regelungen der Entgeltordnung für das städtische Freibad Bad Liebenzell verwiesen.

2. Die Tageskarte ist dem Freibadpersonal auf Verlangen vorzuzeigen; dies gilt auch für Saisonkarten. Gelöste Tickets werden nicht zurückgenommen; der Preis für verlorene oder nicht ausgenutzte Tickets wird nicht ersetzt.

3. Sollte ein erkennbarer Betrug bezüglich des Eintritts vorliegen, wird dies erstmalig mit vierwöchigem Badeverbot, bei wiederholtem Vergehen mit Ausschluss für den Rest der Saison geahndet.

4.Für Sonderveranstaltungen können gesonderte Eintritte verlangt werden.

§ 4 Öffnungszeiten

1. Die Betriebszeiten werden vom Betreiber festgesetzt und öffentlich bekannt gegeben.

2. Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon einschränken.

3. Bei technischen Störungen liegt es im Ermessen des Betreibers, das Bad zu schließen. Die Inhaber von gültigen Tageskarten oder Saisonkarten haben in dieser Zeit keinen Anspruch auf Nutzung des Bades bzw. auf Ersatzleistung.

4. Die Schwimmbecken sind 15 Minuten vor dem Ende der Öffnungszeiten zu verlassen.

§ 5 Badezeiten

Die Badezeiten sind der jeweils geltenden Entgeltordnung unter § 3 und unserer Homepage zu entnehmen.

§ 6 Kassenschluss

Letzter Einlass ist jeweils 45 Minuten vor Betriebsschluss.

§ 7 Zutritt

1. Die Zulassung von Vereinen, Schulklassen oder sonstigen geschlossenen Gruppen wird vom Betreiber besonders geregelt.

2. Solche Gruppen werden nur mit einer befähigten Aufsichtsperson zugelassen.

§ 8 Badebekleidung

1. Der Aufenthalt im Freibad ist nur mit üblicher Badebekleidung gestattet. Die Entscheidung darüber, ob die Badekleidung den Anforderungen entspricht, trifft das Freibadpersonal.

2. Shirts jeglicher Art sind in den Becken nicht gestattet (Burkini und Badeshirts sind erlaubt).

3. Badekleidung darf in den Wasserbecken weder ausgewaschen noch ausgewrungen werden.

4. Taucherbrillen (mit ungeteiltem Glas), Tauchermasken, Schnorchel, Schwimmflossen oder Ähnliches sowie Badeschuhe dürfen in den Schwimm- und Attraktionsbecken nicht benutzt werden.

§ 9 Körperreinigung

1. Vor der Benutzung der Wasserbecken ist eine Körperreinigung vorzunehmen.

2. In und um die Becken ist die Benutzung von Seifen, Bürsten oder anderen Reinigungsmitteln nicht gestattet.

3. Der Gebrauch von Einreibemittel jeder Art vor der Benutzung der Schwimmbecken ist untersagt.

§ 10 Verhalten im Bad

1. Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren der Zustimmung des Bürgermeisters oder der von ihm beauftragten Personen.

2. Nichtschwimmer dürfen nur den für sie bestimmten Teil des Beckens (Nichtschwimmerbecken) benutzen.

3. Den Garderobenschrank hat der Badegast selbst zu verschließen und den Schlüssel während seines Aufenthaltes im Bad persönlich zu verwahren. Für den Verlust des Schlüssels wird ein Kostenersatz gemäß § 1 Ziffer 6.1 der jeweils geltenden Entgeltordnung in Rechnung gestellt.

4.Schränke, die nach Betriebsschluss noch verschlossen sind, werden vom Freibadpersonal geöffnet. Der Inhalt wird danach als Fundsache behandelt.

5. Für die Freibadsaison können Garderobenschränke im Freibad angemietet werden. Die Saisonmiete ist der jeweils geltenden Entgeltordnung unter § 1 Ziffer 6.3 zu entnehmen. Vorhängeschlösser müssen selbst angebracht werden.

6. Für die Freibadsaison können im Depotraum Plätze für Liegen, Stühle und Schirme angemietet werden. Die Saisonmiete ist der jeweils geltenden Entgeltordnung unter § 1 Ziffer 6.2 zu entnehmen. Vorhängeschlösser müssen selbst angebracht werden.

7. Die Benutzung der Wasserrutsche und des Strömungskanals erfolgt auf eigene Gefahr. In der Rutsche ist Stehen, Laufen und Anstauen von Wassermengen nicht gestattet. Betriebszeiten von Rutsche und Kanal werden im Bedarfsfall vom Freibadpersonal geregelt. Die Benutzung der Rutschen erfolgt sitzend mit der Blickrichtung nach vorne. Nach dem Eintauchen ins Wasserbecken ist sofort durch seitliches Wegtreten der Rutschenauslauf freizumachen.

8. Den Badegästen ist insbesondere Folgendes untersagt:

  • das Beckenwasser zu verunreinigen,
  • zu lärmen, Bluetooth-Boxen, Rundfunkgeräte, Musikinstrumente oder Signalinstrumente mitzubringen und zu benutzen,
  • in geschlossenen Räumen zu rauchen,
  • auf den Boden oder ins Beckenwasser zu spucken,
  • auf den Beckenumgängen zu rennen,
  • das Betreten der Felseninsel im Attraktionsbecken,
  • das Betreten der Edelstahlkuppel (Ansaugdom) im Attraktionsbecken,
  • das Turnen an Einstiegsleitern u. ä.,
  • in das Schwimmerbecken von der Längsseite einzuspringen,
  • Badegäste unterzutauchen, in die Wasserbecken zu stoßen oder sonstigen groben Unfug zu treiben,
  • Ballspiele im Beckenbereich bei starkem Badebetrieb durchzuführen,
  • das Spielen mit Tennisbällen oder sonstigen harten Gegenständen,
  • Glas, Steine, Blechdosen, Kaugummi und dergleichen in die Wasserbecken zu werfen,
  • das Mitbringen und der Genuss von mitgebrachten alkoholischen Getränken,
  • Flaschen und ähnliche zerbrechliche Gegenstände in die Baderäume, auf die Beckenumgänge oder in die Wasserbecken mitzubringen,
  • das Essen am Beckenrand,
  • das Herumturnen an der Brücke,
  • das Einspringen ins Wasser von der Brücke aus,
  • Bäume zu erklettern,
  • Sisha zu rauchen,
  • die Benutzung von Grillgeräten.
  • Abfälle und Papier sind in den entsprechenden Abfallbehältern zu entsorgen.
  • Bei mutwilligem Verunreinigen von Freibadgelände oder -gebäude werden die entstandenen Kosten für die Reinigung in Rechnung gestellt.

§ 11 Fundgegenstände

Gegenstände, die im Freibad gefunden werden, sind beim Freibadpersonal abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

§ 12 Wünsche und Beschwerden

Wünsche und Beschwerden der Badegäste nimmt das Freibadpersonal gerne entgegen und schafft, wenn möglich, sofort Abhilfe.

§ 13 Aufsicht

  1. Das Freibadpersonal ist befugt, Personen die

  • die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden,
  • andere Badegäste belästigen,
  • trotz Ermahnung gegen die Bestimmungen der Badeordnung verstoßen

aus dem Schwimmbad zu verweisen. Widersetzung ziehen Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruch mit sich.

2. Im Falle des Verweises aus dem Schwimmbad wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.

§ 14 Betriebshaftung

Bei Unfällen und Diebstählen tritt eine Haftung nur ein, wenn dem Badepersonal oder dem Betreiber Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

Die Haus- und Badeordnung tritt am 01.06.2025 in Kraft und ersetzt damit gleichzeitig die Badeordnung vom April 2022.

Bad Liebenzell, 21. Mai 2025

Sebastian Kopp

Stellvertretender Bürgermeister

Erscheinung
Stadtbote – Amtsblatt der Stadt Bad Liebenzell
NUSSBAUM+
Ausgabe 22/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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