Die Gartensaison ist im vollen Gange und verlangt nun viel Pflege und Aufmerksamkeit. Bei manchen Tätigkeiten freuen wir uns über motorisierte Unterstützung. Dennoch sollten wir das Ruhebedürfnis unserer Nachbarn und Mitmenschen berücksichtigen und laute Tätigkeiten wie zum Beispiel Rasenmähen, Arbeiten mit der Motorsäge o. Ä. zu folgenden Zeiten unterlassen:
Auszug aus der Polizeiverordnung:
Abschnitt 2: Schutz gegen Lärmbelästigungen
§ 6 Haus- und Gartenarbeiten
Haus- und Gartenarbeiten, die zu erheblichen Belästigungen anderer führen können, dürfen in der Zeit von
20.00 Uhr bis 7.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztagsnicht ausgeführt werden.