
Das Landratsamt Reutlingen hat mit Schreiben vom 27.02.2025 (Az. 10/2-hat-902.41) die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 20.02.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 bestätigt.
Nachstehend wird die Haushaltssatzung 2025 öffentlich bekannt gemacht:
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 20.02.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 15.202.900 € |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | -16.597.200 € |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | -1.394.300 € |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 € |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 € |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 € |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | -1.394.300 € |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 14.907.900 € |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | -15.495.200 € |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | -587.300 € |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 1.123.200 € |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -3.414.200 € |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -2.291.000 € |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -2.878.300 € |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 € |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 € |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 0 € |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | -2.878.300 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf
0,00 EUR,
davon für die Ablösung von inneren Darlehen auf
0,00 EUR.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird
festgesetzt auf
1.936.000 EUR.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
1.000.000 EUR.
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 310 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 160 v. H.
auf der Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer 350 v. H.
auf der Steuermessbeträge.
Wannweil, den 21.02.2025
gez. Dr. Christian Majer
Bürgermeister
Gemäß § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg liegt der Haushaltsplan 2025 in der Zeit
vom 24.03.2025 bis einschl. 01.04.2025
während der üblichen Dienststunden auf dem Rathaus, Zimmer 15 (1. OG), zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Wannweil, den 12.03.2025
gez. Dr. Majer
Bürgermeister