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Haushalt 2025

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025 Das Landratsamt Reutlingen hat mit Schreiben vom 27.02.2025 (Az. 10/2-hat-902.41) die Gesetzmäßigkeit...
Foto: Wannweil

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025

Das Landratsamt Reutlingen hat mit Schreiben vom 27.02.2025 (Az. 10/2-hat-902.41) die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 20.02.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 bestätigt.

Nachstehend wird die Haushaltssatzung 2025 öffentlich bekannt gemacht:

Haushaltssatzung der Gemeinde Wannweil für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 20.02.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

15.202.900 €

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

-16.597.200 €

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

-1.394.300 €

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0 €

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0 €

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0 €

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

-1.394.300 €

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

14.907.900 €

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

-15.495.200 €

2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts

(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

-587.300 €

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

1.123.200 €

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

-3.414.200 €

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-2.291.000 €

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-2.878.300 €

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0 €

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0 €

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit

(Saldo aus 2.8 und 2.9) von

0 €

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des

Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-2.878.300 €

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf

0,00 EUR,

davon für die Ablösung von inneren Darlehen auf

0,00 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird

festgesetzt auf

1.936.000 EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

1.000.000 EUR.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1. für die Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 310 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 160 v. H.

auf der Steuermessbeträge;

2. für die Gewerbesteuer 350 v. H.

auf der Steuermessbeträge.

Wannweil, den 21.02.2025

gez. Dr. Christian Majer

Bürgermeister

Öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes 2025

Gemäß § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg liegt der Haushaltsplan 2025 in der Zeit

vom 24.03.2025 bis einschl. 01.04.2025

während der üblichen Dienststunden auf dem Rathaus, Zimmer 15 (1. OG), zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Wannweil, den 12.03.2025

gez. Dr. Majer

Bürgermeister

Erscheinung
Der Gemeindebote – Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Wannweil
NUSSBAUM+
Ausgabe 11/2025
von Gemeinde Wannweil
13.03.2025
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