Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 18.12.2024 vorgelegt. Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung wurden vom Landratsamt Esslingen am 24.01.2025 genehmigt.
Der Haushaltsplan wird zur Einsichtnahme auf der Internetseite der Gemeinde öffentlich bereitgestellt. Er ist unter folgendem Link abrufbar: www.aichtal.de/rathaus-service/finanzen/haushalt. Er steht dort bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung zur Verfügung.
Der Haushaltsplan liegt zusätzlich zur Einsichtnahme vom 30.01.2025 bis 07.02.2025 im Rathaus Aichtal, Kämmerei, Schulstraße 21, 72631 Aichtal (Zimmer 1), öffentlich aus.
Aichtal 28.01.2025
Sebastian Kurz
Bürgermeister
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Aichtal in seiner Sitzung am 11.12.2024 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden BeträgenEUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 26.980.293 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | -30.594.283 |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | - 3.613.990 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | - 3.613.990 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 26.556.200 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | -29.090.809 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | -2.534.609 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 2.616.700 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | - 4.040.100 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | - 1.423.400 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | - 3.958.009 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | - 140.000 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit(Saldo aus 2.8 und 2.9) von | - 140.000 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts(Saldo aus 2.7 und 2.10) von | - 4.098.009 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf - 0 - EUR.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf - 0 - EUR.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 5.000.000 EUR.
Die Hebesätze wurden mit der Hebesatzsatzung vom 20.11.2024 zum 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:
1. | für die Grundsteuer | |
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 320 v. H. | |
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 140 v. H. | |
der Steuermessbeträge; | ||
2. | für die Gewerbesteuer auf | 390 v. H. |
der Steuermessbeträge. |
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Aichtal geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Aichtal, den 11.12.2024
Sebastian Kurz Bürgermeister
Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 14 des Eigenbetriebsgesetzes hat der Gemeinderat am 11.12.2024 den nachstehenden Wirtschaftsplan beschlossen:
EUR | ||
1. | Erfolgsplan | |
1.1 | Summe Erträge | 1.565.000 |
1.2 | Summe Aufwendungen | -1.567.800 |
1.3 | Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) | -2.800 |
2. | Liquiditätsplan | |
Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit | 1.560.000 | |
Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit | 1.215.500 | |
2.1 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit | 344.500 |
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 0 | |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 855.000 | |
2.2 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit | -855.000 |
2.3 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) | -510.500 |
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 719.000 | |
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 174.800 | |
2.4 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit | 544.200 |
2.5 | Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) | 33.700 |
Die vorgesehene Kreditaufnahme (Kreditermächtigung) wird beim
Betriebszweig Wasserversorgung auf120.000 EUR
Betriebszweig Energieversorgung auf0 EUR
festgesetzt.
Die vorgesehene Kreditaufnahme für den Betriebszweig Wasserversorgung für das Jahr 2025 in Höhe von 714.000 EUR wird zum großen Teil aus der Kreditermächtigung des Vorvorjahres in Höhe von 594.000 EUR gedeckt und wird daher mit lediglich 120.000 EUR ausgewiesen.
Eine Kreditaufnahme für den Betriebszweig Energieversorgung ist für das Jahr 2025 nicht geplant.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf310.000 EUR
festgesetzt.
Aichtal, den 11.12.2024
Sebastian Kurz
Bürgermeister
Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 14 des Eigenbetriebsgesetzes hat der Gemeinderat am 11.12.2024 den nachstehenden Wirtschaftsplan beschlossen:
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wird festgesetzt:
EUR | ||
1. | Erfolgsplan | |
1.1 | Summe Erträge | 1.740.000 |
1.2 | Summe Aufwendungen | 1.740.000 |
1.3 | Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) | 0 |
2. | Liquiditätsplan | |
Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit | 1.517.100 | |
Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit | -1.067.000 | |
2.1 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit | 450.100 |
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 0 | |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 190.000 | |
2.2 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit | -190.000 |
2.3 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) | 260.100 |
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 445.800 | |
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 483.000 | |
2.4 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit | -37.200 |
2.5 | Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) | 222.900 |
Die vorgesehene Kreditaufnahme (Kreditermächtigung) wird auf0 EUR
festgesetzt.
Die vorgesehene Kreditaufnahme für den Betriebszweig Abwasserbeseitigung für das Jahr 2025 in Höhe von 222.900 EUR wird vollständig aus der Kreditermächtigung des Vorvorjahres in Höhe von 300.200 EUR gedeckt und wird daher mit 0 EUR ausgewiesen.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf325.000 EUR
festgesetzt.
Aichtal, den 11.12.2024
Sebastian Kurz
Bürgermeister