Haushalt 2025 Veröffentlichung nach Genehmigung

I. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025 und Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe der Stadt Aichtal 2025 Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren...

I. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025 und Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe der Stadt Aichtal 2025

Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 18.12.2024 vorgelegt. Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung wurden vom Landratsamt Esslingen am 24.01.2025 genehmigt.

Der Haushaltsplan wird zur Einsichtnahme auf der Internetseite der Gemeinde öffentlich bereitgestellt. Er ist unter folgendem Link abrufbar: www.aichtal.de/rathaus-service/finanzen/haushalt. Er steht dort bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung zur Verfügung.

Der Haushaltsplan liegt zusätzlich zur Einsichtnahme vom 30.01.2025 bis 07.02.2025 im Rathaus Aichtal, Kämmerei, Schulstraße 21, 72631 Aichtal (Zimmer 1), öffentlich aus.

Aichtal 28.01.2025

Sebastian Kurz

Bürgermeister

II. Haushaltssatzung der Stadt Aichtal für das Jahr 2025

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Aichtal in seiner Sitzung am 11.12.2024 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden BeträgenEUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

26.980.293

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

-30.594.283

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

- 3.613.990

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von0
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von0
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von- 3.613.990

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

26.556.200

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

-29.090.809

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

-2.534.609

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

2.616.700

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

- 4.040.100

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

- 1.423.400

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

- 3.958.009

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

- 140.000

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit(Saldo aus 2.8 und 2.9) von

- 140.000

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts(Saldo aus 2.7 und 2.10) von

- 4.098.009

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf - 0 - EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf - 0 - EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 5.000.000 EUR.

§ 5 Steuersätze

Die Hebesätze wurden mit der Hebesatzsatzung vom 20.11.2024 zum 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:

1.

für die Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

320 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

140 v. H.

der Steuermessbeträge;

2.

für die Gewerbesteuer auf

390 v. H.

der Steuermessbeträge.

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Aichtal geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Aichtal, den 11.12.2024

Sebastian Kurz Bürgermeister

III. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasser- und Energieversorgung Aichtal für das Wirtschaftsjahr 2025

Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 14 des Eigenbetriebsgesetzes hat der Gemeinderat am 11.12.2024 den nachstehenden Wirtschaftsplan beschlossen:

§ 1 Wirtschaftsplan

EUR
1.Erfolgsplan
1.1Summe Erträge1.565.000
1.2Summe Aufwendungen-1.567.800

1.3

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2)

-2.800

2.

Liquiditätsplan

Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

1.560.000

Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

1.215.500

2.1

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit

344.500

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

0

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

855.000

2.2

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit

-855.000

2.3

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2)

-510.500

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

719.000

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

174.800

2.4

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit

544.200

2.5

Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4)

33.700

§ 2 Kredite

Die vorgesehene Kreditaufnahme (Kreditermächtigung) wird beim

Betriebszweig Wasserversorgung auf120.000 EUR

Betriebszweig Energieversorgung auf0 EUR

festgesetzt.

Die vorgesehene Kreditaufnahme für den Betriebszweig Wasserversorgung für das Jahr 2025 in Höhe von 714.000 EUR wird zum großen Teil aus der Kreditermächtigung des Vorvorjahres in Höhe von 594.000 EUR gedeckt und wird daher mit lediglich 120.000 EUR ausgewiesen.

Eine Kreditaufnahme für den Betriebszweig Energieversorgung ist für das Jahr 2025 nicht geplant.

§ 3 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf310.000 EUR

festgesetzt.

Aichtal, den 11.12.2024

Sebastian Kurz

Bürgermeister

VI. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Aichtal für das Wirtschaftsjahr 2025

Aufgrund von § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 14 des Eigenbetriebsgesetzes hat der Gemeinderat am 11.12.2024 den nachstehenden Wirtschaftsplan beschlossen:

§ 1 Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wird festgesetzt:

EUR

1.

Erfolgsplan

1.1

Summe Erträge

1.740.000

1.2

Summe Aufwendungen

1.740.000

1.3

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2)

0

2.

Liquiditätsplan

Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

1.517.100

Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

-1.067.000

2.1

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit

450.100

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

0

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

190.000

2.2

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit

-190.000

2.3

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2)

260.100

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

445.800

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

483.000

2.4

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit

-37.200

2.5

Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4)

222.900

§ 2 Kredite

Die vorgesehene Kreditaufnahme (Kreditermächtigung) wird auf0 EUR

festgesetzt.

Die vorgesehene Kreditaufnahme für den Betriebszweig Abwasserbeseitigung für das Jahr 2025 in Höhe von 222.900 EUR wird vollständig aus der Kreditermächtigung des Vorvorjahres in Höhe von 300.200 EUR gedeckt und wird daher mit 0 EUR ausgewiesen.

§ 3 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf325.000 EUR

festgesetzt.

Aichtal, den 11.12.2024

Sebastian Kurz

Bürgermeister

Erscheinung
Mitteilungsblatt Stadt Aichtal
NUSSBAUM+
Ausgabe 05/2025

Orte

Aichtal
von Stadt Aichtal
30.01.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto