Unsere Stadt soll für die Menschen zukunftssicher werden. Dazu zählen bezahlbare Mieten und Pachten von Wohnungen wie von gewerblichen Räumen und Flächen für Privatpersonen, Unternehmen sowie die bezahlbare Selbstnutzung von Wohneigentum. Die Belastung durch die kommunale Grundsteuer darf nicht weiter steigen, deshalb müssen die Hebesätze der Grundsteuer gesenkt werden.
Der Gesetzgeber hat 2019 die Grundsteuer reformiert. Er musste aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts tätig werden. Auf Grundlage des reformierten Grundsteuer- und Bewertungsrechts sind für alle rund 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten des Grundbesitzes in Deutschland neue Bemessungsgrundlagen für Zwecke der Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 zu ermitteln.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat erklärt, dass die Grundsteuerreform für die Kommunen „möglichst aufkommensneutral“ sein soll.
Das Land Baden-Württemberg wendet ein eigenes Grundsteuermodell an, das vom Bundesmodell, welches mit dem Grundsteuer-Reformgesetz eingeführt wurde und von der Mehrzahl der Bundesländer angewendet wird, abweicht. Dieser Sonderweg ist ungerecht und bedeutet für viele Eigenheimbesitzer bei gleichbleibendem Hebesatz eine Verzigfachung der zu zahlenden Grundsteuer.
Das derzeit einzige Mittel, um die Aufkommensneutralität für die Kommunen annähernd zu erreichen, ist eine drastische Absenkung des Grundsteuerhebesatzes. Leider lässt es sich auch dadurch nicht vermeiden, dass es für viele weiterhin eine Erhöhung des Steuerbetrags bedeutet. Wir beantragen jedoch die Festlegung des Hebesatzes so, dass die Erhöhung zur bisherigen Grundsteuer für gesetzlich wie privat genutzte Wohnräume, Gebäude und Grundstücke im Einzelfall maximal 30 Prozent betragen darf.
Den Antragstext finden Sie unter afd-waghaeusel.de/index.php/gemeinderat/waghaeusel/anfragen-antraege/102-wg-neue-grundsteuer-ab-2025-aufkommensneutral-justieren