Gemeinde Eschenbach
Haushaltsjahr 2025
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 01.04.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 9.887.004 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 10.350.719 |
1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | -463.715 |
1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von | 0 |
1.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3. und 1.4) von | -463.715 |
1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von | 0 |
1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von | -463.715 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 9.800.010 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 9.680.494 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 119.516 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 1.184.000 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 1.293.184 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -109.184 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | 10.332 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 0 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | 10.332 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen) wird festgesetzt auf 0 EUR
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 100.000 EUR
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt:
Eschenbach, den 11.06.2025
gez. Schubert
Bürgermeister
II. Das Landratsamt hat mit Erlass vom 05.06.2025 Nr. 12-902.41 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung gem. § 121 Abs. 2 i.V.m. § 81 Abs. 2 GemO bestätigt.
III. Der Haushaltsplan kann gem. § 81 Abs. 3 GemO vom 23.06.2025 bis 01.07.2025 je einschließlich nach telefonischer Anmeldung auf dem Rathaus Eschenbach eingesehen werden.