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Haushaltsatzung

I. Haushaltssatzung Gemeinde Eschenbach Haushaltsjahr 2025 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat...

I. Haushaltssatzung

Gemeinde Eschenbach

Haushaltsjahr 2025

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 01.04.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

9.887.004

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

10.350.719

1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

-463.715

1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von

0

1.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3. und 1.4) von

-463.715

1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von

0

1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von

-463.715

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

9.800.010

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

9.680.494

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

119.516

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

1.184.000

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

1.293.184

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-109.184

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf

(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

10.332

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

0

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

10.332


§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen) wird festgesetzt auf 0 EUR

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 100.000 EUR

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt:

  1. für die Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 600 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 410 v. H.
    der Steuermessbeträge
  2. für die Gewerbesteuer auf 390 v. H.
    der Steuermessbeträge

Eschenbach, den 11.06.2025

gez. Schubert

Bürgermeister

II. Das Landratsamt hat mit Erlass vom 05.06.2025 Nr. 12-902.41 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung gem. § 121 Abs. 2 i.V.m. § 81 Abs. 2 GemO bestätigt.

III. Der Haushaltsplan kann gem. § 81 Abs. 3 GemO vom 23.06.2025 bis 01.07.2025 je einschließlich nach telefonischer Anmeldung auf dem Rathaus Eschenbach eingesehen werden.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Voralb-Blättle – Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinden Eschenbach und Heiningen
NUSSBAUM+
Ausgabe 25/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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