Der Haushaltsplan der Kirchengemeinde wurde vom Bischöflichen Ordinariat Rottenburg-Stuttgart genehmigt und liegt vom 20. März bis 10. April zur Einsichtnahme...
Der Haushaltsplan der Kirchengemeinde wurde vom Bischöflichen Ordinariat Rottenburg-Stuttgart genehmigt und liegt vom 20. März bis 10. April zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten im Pfarrbüro aus.
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.