
Aufgrund von § 79 GemO BaWü hat der Gemeinderat am 21.07.2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 12.576.143 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | -12.574.988 |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | 1.155 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | 1.155 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 12.214.971 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | -11.364.846 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 850.125 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 730.100 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -2.883.500 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -2.153.400 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -1.303.275 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | -83.436 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | -83.436 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | -1.386.711 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 500.000 EUR.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.800.000 EUR.
Die Steuersätze (Hebesätze) werden ab dem Jahr 2025 in der
Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) der Gemeinde Friolzheim festgesetzt.
Friolzheim 22.07.2025 Bürgermeister Michael Seiß
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 25.07.2025 vorgelegt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.08.2025 bis 01.09.2025 im Rathaus Friolz- heim, Rathausstraße 7 in 71292 Friolzheim öffentlich aus.
Friolzheim, den 22.07.2025 Bürgermeister Michael Seiß
Ergebnishaushalt:
Finanzhaushalt:
Die aktuelle Finanzplanung basiert auf der Annahme, dass sich die Wirtschaft in den folgenden Jahren noch etwas erholt. Das Gesamtaufkommen der Gewerbesteuer lag im Jahr 2024 in der Ergebnisrechnung bei rund 2.217.000 € und stieg damit nach 2023 (1.415.000 €) deutlich an und übertraf den Planansatz von 1,49 Mio. €. Die hohe Steigerung ergab sich im Jahr 2024 aufgrund von vielen Nachzahlungen von Gewerbesteuer.
Im laufenden Jahr 2025 rechnen wir mit einem ähnlich hohen Gewerbesteueraufkommen wie im Vorjahr 2024 und planen mit Einnahmen von 1,9 Mio. €. Wir wissen noch nicht, welche Rückzahlungen auf die Gemeinde zukommen, rechnen aber sicher mit Nachzahlungen für die Vorjahre. Vom ZV Interkom sind im Jahr 2025 keine Gewerbesteuerzahlungen zu erwarten.
Jahr | Plan 2024 | Plan 2025 | Plan 2026 | Plan 2027 | Plan 2028 |
Friolzheim | 1.490.000 | 1.900.000 | 2.000.000 | 2.200.000 | 2.200.000 |
Anteil ZV Interkom | 266.000 | 0 | 60.000 | 60.000 | 60.000 |
Die bereits mit dem Doppelhaushalt 2018-2019 genehmigten Kreditermächtigungen wurden in voller Höhe von 1.000.000 € in Anspruch genommen. Aufgrund geringerer Ausgaben für die energetische Sanierung des Rathauses musste ein Teil der KFW-Darlehen in Höhe von 23.343,60 € zurückgezahlt werden. Im Jahr 2022 begann die Tilgungsphase von zwei Krediten und im Jahr 2023 die des dritten Kredites.
Somit ist der Schuldenstand zum 31.12.2024 bei 780.874,58 €.
Ab dem Jahr 2023 steht jeweils eine Tilgungsrate in Höhe von 83.436 € für alle drei Kredite
an.
Der Betrag in Höhe von 780.874,58 € teilt sich auf folgende geförderte Kredite der KFW-Bank auf:
420.283,00 € | Zinssatz 0,24 % | Zinsbindung: 10 | Tilgungsfreie Jahre: | 3 |
60.591,58 € | Zinssatz 0,01 % | Zinsbindung: 10 | Tilgungsfreie Jahre: | 3 |
300.000,00 € | Zinssatz -0,13 % | Zinsbindung :10 | Tilgungsfreie Jahre: | 2 |
Mit Sicht auf die momentan gute Liquidität der Gemeindekasse ist eine Aufnahme von Krediten zum jetzigen Zeitpunkt nicht angezeigt.
Für das Seegraben-Projekt werden jedoch nach heutigem Kenntnisstand weitere Kreditaufnahmen notwendig sein, daher ist für das Jahr 2028 eine Kreditaufnahme von 1,1 Mio. € eingeplant.
Bereits in den Vorjahren haben wir darauf hingewiesen, dass sich die Steuereinnahmen deutlich erholen müssten, um eine Anhebung der Hebesätze zu vermeiden.
Nach einer Erhöhung der Hebesätze im Jahr 2024 wurde der Hebesatz der Grundsteuer B für das Jahr 2025 wieder leicht unter das Niveau von 2024 abgesenkt.
a) Steuerhebesätze:
Die Steuerhebesätze bei der Grundsteuer A und B sowie der Gewerbesteuer wurden im Jahr 2024 erhöht und liegen weiterhin unter dem Durchschnitt der umliegenden Gemeinden, jedoch nicht mehr weit darunter (Grundsteuer B bis 2023 mit 250 v.H. zweitniedrigster Hebesatz Baden-Württembergs).
Die Hebesätze lauten in 2025 wie folgt:
Gewerbesteuer330 v.H.
Grundsteuer A 330 v.H.
Grundsteuer B 150 v.H.
b) Wasser- und Abwassergebühren:
Die Wasser- und Abwassergebühren werden für die Jahre 2026 und 2027 neu kalkuliert.
c) Beiträge und Entgelte:
Die Erschließungsbeitragssatzung wurde Mitte 2010 auf Basis der neuen Rechtsprechung des VGH Mannheim aktualisiert.
Zum 01.01.2024 wurde die Hundesteuersatzung überarbeitet und eine Kampfhundesteuer eingeführt.
Im laufenden Jahr und in den Folgejahren stehen weitere Satzungen zur Änderung bzw. zum Neuerlass an.
Die Gebühren für die Kindertageseinrichtungen wurden zum 01.01.2025 angepasst und sind weiterhin durch Beschluss des Gemeinderats an die Empfehlungen des GT BW gebunden. Ende des Jahres 2025 sind die Gebühren für die Kindertageseinrichtungen zum 01.01.2026 erneut anzupassen.
Der Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (lfd. Nr. 17) bildet im Grunde genommen die kamerale Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt ab. Der Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts ist bis auf die nicht zahlungswirksamen Aufwendungen und Erträge identisch mit dem Ergebnis des Ergebnishaushalts. Als wichtigste Punkte sind hier die Abschreibungen und die Auflösungen zu nennen.
Auch der Haushalt 2025 reiht sich als ein weiterer besonderer Haushalt in die vorangegangenen Jahre ein. Nachdem im Vorjahr die teilweise seit Jahrzehnten stabil niedrigen Hebesätze von Grund- und Gewerbesteuer angepackt werden mussten, stand in 2025 die Grundsteuerreform und die Änderung der Systematik der Hebesteuerfestsetzung an. Bereits Ende des Vorjahres 2024 mussten die neuen Hebesätze in einer neuen Hebesatzsatzung festgelegt werden, um eine reibungslose Erhebung der Grundsteuer im Jahr 2025 zu gewährleisten. Hierbei entschied sich der Gemeinderat, das Gesamtaufkommen der Grundsteuer B wieder leicht abzusenken.
Im Nachhinein stellt sich diese Entscheidung, zumindest aus Sicht der Verwaltung und mit Blick auf die Finanzen der Jahre 2025 und folgende, als nicht glücklich dar. Aktuell zählt mehr denn je, jeder Euro mehr in der Kasse beim Haushaltsausgleich.
Aufgrund der hohen Inflation der letzten Jahre, stetig steigenden Personalkosten bedingt durch neue Tarifabschlüsse, immer höher zu leistende Umlagezahlungen an den Landkreis und den im NKHR vollumfänglich zu erwirtschaftenden Werteverzehr (Abschreibungen) des vorhandenen Vermögens fällt der Haushaltsausgleich immer schwerer und wird fast unmöglich.
Die abermalige Erhöhung der Kreisumlage durch den Kreistag von 31,5 auf 34,2 Prozentpunkte führt zu einer Steigerung bei der in diesem Jahr zu zahlenden Kreisumlage um rund 67 T. € auf über 2,18 Mio. €. Dies stellt nach dem letzten Jahr ein weiteres Rekordhoch bei der zu zahlenden Friolzheimer Kreisumlage an den Enzkreis dar.
Im Jahr 2022 mussten lediglich 1,45 Mio. € Kreisumlage bezahlt werden (28,5 %) Der Kreisumlagehebesatz stieg in den letzten zwei Jahren um über 4,3 %, gegenüber dem Jahr 2020 sogar um 7,7 % (26,5 %).
Um den von der Rechtsaufsicht gewünschten Haushaltsausgleich für das Jahr 2025 zu erzielen, musste erstmalig auf das Werkzeug der Globalen Minderausgabe zurückgegriffen werden. Dies hat zur Folge, dass alle Aufwandsansätze pauschal um 1 % gekürzt werden.
Auch die Gebührensatzungen müssen alsbald überarbeitet und auch mit Hinblick auf die Einnahmeerzielung angepasst werden.
Bei der Aufstellung des Haushalt 2026 wird dann ziemlich sicher auch wieder über die Anhebung der Steuerhebesätze diskutiert werden müssen.
Ein weiter so geht nicht mehr.
Wir hoffen weiterhin auf eine Besserung der Einnahmesituation im laufenden und den kommenden Jahren sowie auf eine bessere wirtschaftliche Lage und dadurch höhere Steuereinnahmen, um die stetig steigenden Aufgaben und deren Ausgaben erfüllen zu können.
Umso mehr muss weiterhin auf die inzwischen dramatische Finanzlage der Kommunen aufmerksam gemacht werden. Hierbei muss auch verdeutlicht werden, mit welchen Einschränkungen, auch für die Bürgerinnen und Bürger, gerechnet werden muss, wenn es nicht gelingt, sowohl kurzfristig als auch strukturell der finanziellen Schieflage entgegenzuwirken.
Die Unterhaltungsmaßnahmen unserer Straßen, Gebäude und baulichen Anlagen binden weiterhin zusätzlich zum monetären Budget einen Großteil der vorhandenen Personalkapazität in unserem technischen Bereich.
Im investiven Bereich wird im Jahr 2025 vor allem das Großprojekt der Marktplatzsanierung die Gemeindeverwaltung zusätzlich zum täglichen Arbeitspensum beschäftigen. Das nächste Großprojekt Seegraben ist in den Vorbereitungen und wird in den folgenden Jahren durchgeführt werden müssen.
Die Arbeiten am ersten doppischen Jahresabschluss 2020 der Gemeinde haben begonnen. Mit diesem steht auch die Abrechnung der Fördermaßnahme Rathaus und Mehrzweckgebäude und die Aktivierung der Anlagen im Bau an und wird daher einige Zeit in Anspruch nehmen.
Friolzheim, 10.07.2025 – Pia Hasenmaier - Fachbeamtin für das Finanzwesen