Gemeinderat

Haushaltsplan der Stadt Wildberg

Haushaltsplan der Stadt Wildberg und Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserentsorgung 2025 Das Landratsamt Calw hat mit Erlass...

Haushaltsplan der Stadt Wildberg und Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserentsorgung 2025

Das Landratsamt Calw hat mit Erlass vom 08.07.2025 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 05.06.2025 beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 und die gleichzeitig beschlossenen Wirtschaftspläne 2025 der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserentsorgung bestätigt. Die Haushaltssatzung und die Wirtschaftspläne werden nachstehend öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass der Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne 2025 in der Zeit vom 28.07.2025 bis einschließlich 05.08.2025 im Rathaus Wildberg, OG 1, Zi 1.10 gemäß § 81 Abs. 3 GemO zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt sind.

1. Haushaltsplan 2025 der Stadt Wildberg

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Jahr 2025 wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

30.681.000 €

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

- 34.077.000 €

1.3Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

- 3.396.000 €

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0 €

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0 €

1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0 €

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

- 3.396.000 €

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

30.211.000 €

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

- 31.976.700 €

2.3Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

-1.765.700 €

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

7.504.000 €

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

- 13.054.000 €

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

- 5.550.000 €

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

- 7.315.700 €

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

6.200.000 €

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

- 650.000 €

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

5.550.000 €

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

- 1.765.700 €

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 6.200.000 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 7.700.000 €

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 5.500.000 €.

Informativ:

Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1für die Grundsteuer
a)für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf1.000 v.H.
b)für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 470 v.H.
der Steuermessbeträge;
2.für die Gewerbesteuer auf 390 v.H.
der Steuermessbeträge.

Wildberg, den 06.06.2025

Bürgermeisteramt

gez. Ulrich Bünger

Bürgermeister

2. Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebs Wasserversorgung

Aufgrund von § 14 Abs. 1 des Eigenbetriebsgesetzes in der heute gültigen Fassung hat der Gemeinderat am 05.06.2025 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wie folgt beschlossen:

Der Wirtschaftsplan wird festgestellt

1.

im Erfolgsplan

mit Erträgen von

und Aufwendungen von

bei einem Jahresgewinn von

2.279.100 €

2.151.600 €

127.500 €

2.

im Liquiditätsplan

mit Einzahlungen aus lfd. Geschäftstätigkeit von

mit Auszahlungen aus lfd. Geschäftstätigkeit von

Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Geschäftstätigkeit

mit Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

mit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit

veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf

mit Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

mit Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

veranschl. Fin.mittelübers. aus Finanzierungstätigkeit

Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands

2.190.900 €

1.719.100 €

471.800 €

0 €

4.935.000 €

4.935.000 €

4.463.200 €

4.928.800 €

465.600 €

4.463.200 €

0 €

3.

a) mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen

Kreditaufnahme (Kreditermächtigung) in Höhe von

2.448.800 €

b) mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen

Verpflichtungsermächtigung in Höhe von

0 €

4.mit dem Höchstbetrag der Kassenkredite von 330.000 €

Wildberg, den 06.06.2025

Bürgermeisteramt

gez. Ulrich Bünger

Bürgermeister

3. Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung

Aufgrund von § 14 Abs. 1 des Eigenbetriebsgesetzes in der heute geltenden Fassung hat der Gemeinderat am 05.06.2025 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wie folgt beschlossen:

1.

im Erfolgsplan

mit Erträgen von

und Aufwendungen von

bei einem Jahresverlust von

2.975.500 €

3.006.200 €

30.700 €

2.

im Liquiditätsplan

mit Einzahlungen aus lfd. Geschäftstätigkeit von

mit Auszahlungen aus lfd. Geschäftstätigkeit von

Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Geschäftstätigkeit

mit Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

mit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit

veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf

mit Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

mit Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

veranschl. Fin.mittelübers. aus Finanzierungstätigkeit

Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands

2.533.000 €

1.648.200 €

884.800 €

0 €

4.582.000 €

4.582.000 €

3.697.200 €

4.575.400 €

878.200 €

3.697.200 €

0 €

3.

a) mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen

Kreditaufnahme (Kreditermächtigung) in Höhe von

3.127.400 €

b) mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen

Verpflichtungsermächtigung in Höhe von

0 €

4.mit dem Höchstbetrag der Kassenkredite von 450.000 €

Wildberg, den 06.06.2025

Bürgermeisteramt

gez. Ulrich Bünger

Bürgermeister

Hinweis über die Verletzung von Verfahren- und/oder Formvorschriften nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassener Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung ist nach § 4 Abs. 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung bei der Stadt Wildberg geltend gemacht worden ist. Wer die Jahresfrist verstreichen lässt, ohne tätig zu werden, kann eine etwaige Verletzung gleichwohl auch später geltend machen, wenn

• die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder

• der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder

• vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder eine dritte Person die Verletzung gerügt hat.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Stadt Wildberg
NUSSBAUM+
Ausgabe 30/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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