
- es gilt das gesprochene Wort -
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Winter,
sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats,
sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
bevor wir uns heute mit den konkreten Zahlen und Planansätzen des Haushaltsjahres 2026 beschäftigen, ist es mir wichtig, die Rahmenbedingungen zu skizzieren, unter denen wir als Stadt Oberndorf am Neckar unseren Haushalt aufstellen. Denn eines ist klar: Die finanzielle Lage unserer Stadt kann nicht isoliert betrachtet werden. Sie steht in direktem Zusammenhang mit der allgemeinen Finanzsituation der Kommunen in Baden-Württemberg und in Deutschland.
Die Kommunen im Land befinden sich seit 2024 in einer erheblichen finanziellen Anspannung. [1] Die Steuereinnahmen sind rückläufig, Pflichtausgaben steigen, und die Kreisumlage wurde in nahezu allen Landkreisen erhöht. [2] Auch bundesweit zeigt der Kommunalbericht 2025 ein Rekorddefizit von 24,8 Mrd. Euro [3] Diese Entwicklungen wirken sich direkt auf die kommunale Handlungsfähigkeit aus.
Für uns in Oberndorf am Neckar bedeutet das: Auch wenn wir eine starke Wirtschaft vor Ort haben – insbesondere durch Industrie und Sicherheits- sowie Rüstungsbetriebe –, wirkt sich wirtschaftlicher Erfolg nicht zeitgleich und nicht in voller Höhe im Stadthaushalt aus. Gründe dafür sind zeitverzögerte Veranlagungen, Steuerkraftmesszahlen sowie Umlage- und Ausgleichsmechanismen, durch die Teile der Steuerkraft wieder abgeführt werden müssen. [4]
Wir stehen außerdem vor einer weiteren Herausforderung, die nicht nur Oberndorf betrifft, sondern viele Kommunen: einem deutlichen Sanierungsstau. Sowohl bei den Pflichtaufgaben – etwa im Bereich Feuerwehr, Schulen, Straßenunterhaltung, Starkregenvorsorge – als auch im Bereich der freiwilligen Aufgaben haben wir jahrzehntelang Projekte schieben müssen. Viele Maßnahmen lassen sich nur bearbeiten, wenn sie in einer logischen Reihenfolge und mit ausreichend finanziellen und personellen Ressourcen umgesetzt werden.
Positiv zu vermerken ist, dass wir insbesondere von 2024 auf 2025 eine klare Bewegung sehen: Verpflichtungsermächtigungen werden abgearbeitet, Projekte vorbereitet und sukzessive begonnen. Es handelt sich hierbei um einen strukturellen Prozess, der Zeit braucht, aber in der Praxis sichtbar ist. Unser Fokus bleibt dabei, Maßnahmen nicht zerstückelt über Jahre hinweg umzusetzen, sondern sie – im Sinne der Wirtschaftlichkeit und der Personalökonomie – als Gesamtpakete anzugehen. Das reduziert Baustellenzeiten, spart Kosten und führt zu besseren Ergebnissen.
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Steuerpolitik der Stadt. Wir haben im Jahr 2024 eine aufkommensneutrale Anpassung der Grundsteuer vorgenommen. Für die Gewerbesteuer liegt der aktuelle Hebesatz in Oberndorf am Neckar bei 350 % [5]. Auch hier haben wir bewusst keine Erhöhung oder Veränderung vorgenommen. Als Erste Beigeordnete und Finanzverantwortliche ist es mir besonders wichtig, die wirtschaftliche Entwicklung unserer Unternehmen nicht durch Steuererhöhungen zu belasten. Die aktuelle wirtschaftliche Lage in Oberndorf gibt keinerlei Anlass für Erhöhungen – und ich würde solche Schritte nur in einer absolut kritischen Haushaltssituation befürworten. Eine höhere Belastung von Grundstückseigentümerinnen und Eigentümern oder Gewerbetreibenden wäre aus meiner Sicht kontraproduktiv und schädlich.
Stattdessen müssen wir uns auf unsere Pflichtaufgaben konzentrieren, Prozesse optimieren und Maßnahmen effizient bündeln. Dazu gehört auch, unsere Gebührensatzungen, Förderrichtlinien und Strukturen regelmäßig zu hinterfragen und – wo notwendig – neu zu ordnen. Soziale Projekte bleiben wichtig und wertvoll, aber Priorität müssen die gesetzlichen Pflichtaufgaben und die bestehenden Verpflichtungsermächtigungen haben.
Mit diesem Verständnis, dieser Verantwortung und diesem Anspruch legen wir Ihnen heute den Haushalt 2026 vor: solide, strukturiert, realistisch und darauf ausgerichtet, die Stadt Oberndorf am Neckar stabil und zukunftsfähig zu halten.
Der Ergebnishaushalt hat ein Volumen zum Teil von rund 54 Mio. Euro. Die planmäßigen Abschreibungen mit 3,3 Mio. Euro werden nicht erwirtschaftet. Der Ergebnishaushalt kann 2026 nicht ausgeglichen werden. Das Defizit beträgt 4.189.800 Euro und wird durch eine Entnahme aus der Ergebnisrücklage gedeckt. Es besteht ein Zahlungsmittelbedarf in Höhe von 2.372.600 Euro. Im Vorjahr gab es noch einen Liquiditätsüberschuss in Höhe von 375.700 Euro.
Eine Steuer- oder Gebührenerhöhung, mit Ausnahme der Anpassung der Verwaltungsgebühren, ist für 2026 nicht vorgesehen.
Die Abwasser- und Wassergebühren sind kostendeckend.
Mit Blick auf die mittelfristige Finanzplanung bis 2029 werden Erhöhungen der Erträge im Ergebnishaushalt erforderlich sein, insbesondere auch für die weiter steigenden Betriebskosten für die bestehenden und im Bau befindlichen oder geplanten Kindertagesstätten.
Der 2025 veranschlagte Planansatz für die Gewerbesteuer konnte 2026 um 400.000 Euro auf 15,6 Mio. Euro erhöht werden. An dieser Stelle ein Dankeschön an alle Gewerbebetreibenden und Steuerzahler.
Der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer steigt um ca. 450.000 Euro und der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer steigt um knapp 350.000 €. Diese Verbesserungen sind auf die Anpassung der Orientierungsdaten zurückzuführen. Das Land hat durch die Ausschüttung zusätzlicher finanziellen Mittel an die Kommunen über den kommunalen Finanzausgleich für die Jahre 2025 und 2026 zusätzlich insgesamt 500 Mio. Euro zugesagt.
Durch eine höhere Steuerkraftsumme im Finanzausgleich muss die Stadt bei den Transferleistungen (Gewerbesteuer – FAG- und Kreisumlage) 2026 rund 500.000 Euro mehr bezahlen. Die Kreisumlage steigt von 29 auf ca. knapp 32 Punkte auf insgesamt rund 8,9 Mio. Euro. Die Hebesatzerhöhung mit knapp 3,0 % kostet uns jedoch rund 840.000 Euro mehr.
Im Ergebnishaushalt sind für Unterhaltungsmaßnahmen für Hoch- und Tiefbau knapp 6 Mio. Euro veranschlagt. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist sicherlich ambitioniert, so wurden in 2025 insgesamt rund 3,4 Mio. Euro umgesetzt.
Die im Finanzhaushalt 2026 veranschlagten Investitionen von rund 9,1 Mio. Euro einschließlich der Übertragungen aus dem Vorjahr betragen insgesamt rund 18 Mio. Euro. Auch hier wird die Umsetzung ein ehrgeiziges Ziel sein.
Großprojekte, die sich über drei Jahre erstrecken oder nicht rechtzeitig abgewickelt werden, dürfen künftig nicht in die nächsten Jahre übertragen, sondern müssen nach Fälligkeit neu veranschlagt werden, da die hierfür genehmigte Kreditfinanzierung nach zwei Jahren entfällt.
Schwerpunkte der Investitionen sind:
| - Erwerb beweglicher Vermögensgegenstände | 2 Mio. Euro |
Darin enthalten MLF Aistaig | 290.000 € |
| LF 10 Oberndorf | 313.000 € |
| Ersatzbeschaffung Deutz Traktor mit Ausleger und Anbaugeräte | 400.000 € |
| - Sanierung Kiga Rosenberg | 0,55 Mio. Euro |
| - Fachklassenbau KWS Campus Werkstatt und Ganztagesb. | 0,75 Mio. Euro |
| - Gymnasium Mittelspannungshauptverteilung | 0,3 Mio. Euro |
| - Tuchbergstraße | 1,2 Mio. |
| - Hochwasserschutzmaßnahmen | 2,5 Mio. Euro |
| - Sanierung Austraße | 0,9 Mio. Euro |
Für den Erwerb von Grundstücken sind 2,55 Mio. Euro, für Grundstückserlöse 2,72 Mio. Euro veranschlagt. Zur Finanzierung der aufgeführten Maßnahmen wäre nach Abzug von Zuschüssen und Erlösen eine Kreditaufnahme von 8.649.900 Euro erforderlich.
Ein Blick auf die Baulandentwicklung:
Aktuell stehen in Boll „Am Rathausplatz“ noch zwei Einfamilienhausbauplätze und 2 Bauplätze für Mehrfamilienhäuser zum Verkauf.
Weitere mögliche Baulandentwicklungen:
Für das Baugebiet „Kapellenblick“ in Altoberndorf stehen in 2026 Grundstücksverhandlungen an.
Bezüglich der Erschließung des Wohnbaugebietes „Hinter der Kirche“ in Hochmössingen muss noch geklärt werden, wie nach den archäologischen Funden durch das Landesamt für Denkmalpflege weiterverfahren wird.
Nach Fertigstellung eines aktuellen Abgrenzungsplans für das Gebiet „Brühlwiesen III/IV“ ist geplant, voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2026 in die Grundstücksverhandlungen einzusteigen.
Mittelfristig besteht weiteres Entwicklungspotenzial für die Wohnbauentwicklung im 2. und 3. Bauabschnitt für das Gebiet „Im Gehrn Süd“ in Bochingen. Hier können über 40 Wohnbaugrundstücke realisiert werden.
Um auch wieder für die Kernstadt Wohnbauland zur Verfügung stellen zu können, sollte mittelfristig auf dem Lindenhof eine städtebauliche Entwicklungsplanung eingeleitet werden.
Als die größte Potentialfläche im innerstädtischen Bereich steht das Brauerei-Areal mit ca. 5500 qm Fläche zur Verfügung. Diese Fläche ist für eine Urban-Mixed-Used-Bebauung prädestiniert und könnte somit u. a. zusätzlichen Wohnraum generieren.
Der von der Landesregierung zum Ende des Jahres 2025 eingeführte „Bau-Turbo“ in BW ist ein für die Zukunft hilfreiches Instrument und greift überall dort, wo u. a. Kommunen neue Wohnbauflächen entwickeln oder bestehende Baulandpotenziale aktivieren wollen. Er vereinfacht schnellere und vereinfachte baurechtliche Verfahren – etwa durch verkürzte Fristen, standardisierte Prüfschritte und eine effizientere Abstimmung zwischen den Fachbehörden. Wir können zukünftige Bebauungsplanverfahren beschleunigen, Entwicklungshemmnisse schneller lösen und damit früher Baureife herstellen. Insgesamt bedeutet der „Bauturbo“, dass wir unsere Wohnbauentwicklung spürbar zügiger und planbarer vorantreiben können.
Bei dem Thema Wohnungsbau- und Wohnbaulandentwicklung sind wir in Oberndorf a. N. gut aufgestellt, dies zeigt unter anderem auch die Zunahme der Einwohnerzahl in den letzten acht Jahren um 891 Personen von 13.920 auf jetzt 14.811 [6] .
Aufgrund hoher Baukosten, gestiegener Zinsen und erhöhten Auflagen herrscht eine massive Belastung im Bereich des „Neubaus“. Hierdurch verzögern sich Projekte und dämpfen spürbar die hierfür notwendigen Investitionen. Parallel zeichnen sich jedoch erste Entspannungstendenzen ab: Baupreise steigen langsamer, Hypothekenzinsen liegen unter dem Höchststand und die Zahl der Baugenehmigungen ist seit 2025 wieder moderat gestiegen (Stand August 2025 zum Vorjahr um ca. 3,1). Damit eröffnen sich vorsichtig positive Perspektiven, dass sich der Wohnungsbau stabilisiert – auch wenn die Lage weiterhin herausfordernd bleibt.
An dieser Stelle möchte ich auch allen Investoren danken, die sich in Oberndorf a. N. engagieren. Das gilt für den Wohnungsbau, aber auch für die gewerblichen Einrichtungen.
Im Gewerbegebiet „Vogelloch“, Bochingen, stehen jetzt noch ca. 67.000 m² erschlossene Gewerbefläche zur Verfügung. Davon sind rund 5.000 m² reserviert.
In der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes ist langfristig eine Erweiterung der Gewerbefläche an der Autobahn vorgesehen.
Die positive Gewerbeentwicklung sichert und schafft neue Arbeitsplätze, die Gewerbesteuereinnahmen stabilisieren und erhöhen die Wirtschaftskraft der Stadt Oberndorf a. N.
Kurz zur mittelfristigen Finanzplanung: In der Sitzung des Gemeinderats am 16.12. werden wir näher auf die Finanzplanung 2027 bis 2029 eingehen.
Hier haben wir uns auf das Dringlichste und absolut Notwendigste beschränkt. In der mittelfristigen Finanzplanung 2027–2029 sind alleine in 2026 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rund 3,7 Mio. Euro eingeplant. Auch hier wird die Zeit zeigen, was umgesetzt werden kann. Aber aufgrund des steigenden Kreditbedarfs gibt es keinen Spielraum für weitere Großprojekte mehr.
Zum Abschluss des städtischen Haushalts noch ein Blick auf die Entwicklung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten:
| - der voraussichtliche Stand beträgt zum 31.12.2025 | 164.000 Euro |
| - für die Finanzierung der Maßnahmen aus dem Vorjahr wären erforderlich | |
| aus 2024 | +5.238.000 Euro |
| aus 2025 | +3.853.000 Euro |
| Verbesserung aus 2025 | -3.758.900 Euro |
| - hinzu die geplante Aufnahme 2026 | +8.649.900 Euro |
| - abzüglich der Tilgung 2026 | -41.000 Euro |
| Somit der voraussichtliche Stand zum Jahresende 2026 | 14.105.000 Euro |
Natürlich nur unter der Voraussetzung, dass alle geplanten Investitionsmaßnahmen umgesetzt wurden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Entwürfe der Wirtschaftspläne für das Wasserwerk und für das Freibad sehen Folgendes vor:
Im Finanzplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung sind insgesamt 470.000 Euro für Investitionen eingestellt, darunter die Überplanung der Aufbereitungstechnik, der Anschluss an das Prozessleitsystem und ein neuer Kompressor für den Windstoßkessel im Wasserwerk Mühlberg. Zur Finanzierung aller Maßnahmen ist eine Kreditaufnahme von 410.000 Euro erforderlich. Künftig sollten wir einen Gewinn erzielen, um die höheren Tilgungen aufgrund der weiteren Kreditaufnahmen, zusammen mit den Abschreibungen, erwirtschaften zu können.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen zum 31.12.2025 insgesamt rund 6,1 Mio. Euro. Sollten auch hier sämtliche Maßnahmen für die genannten Investitionen umgesetzt werden und somit die komplett geplante Kreditaufnahme erforderlich sein, beträgt der Stand zum 31.12.2026 nach Abzug der Tilgungen rund 7,1 Mio. Euro.
Die Rückzahlung dieser Schuldverpflichtungen bei der Wasserversorgung ist durch Gebühreneinnahmen gedeckt.
Die Veränderungen in den einzelnen Aufwandspositionen stehen im direkten Zusammenhang mit dem neu abgeschlossenen Betriebsführungsvertrag mit der Badenova. Durch die vollständige Übernahme der operativen Aufgaben im Wasserwerk durch den Dienstleister entfallen die bislang städtischen Personalaufwendungen, was zu einer Reduzierung dieser Kosten um insgesamt 320.200 Euro führt. Gleichzeitig ergibt sich aufgrund der veränderten Verantwortlichkeiten ein geringerer Materialaufwand, der sich um rund 68.000 Euro vermindert.
Der Aufwand für den Energiebezug erhöht sich um 60.000 Euro. Der von der Turbine erzeugte Strom kann derzeit nicht direkt im Wasserwerk genutzt werden und wird ausschließlich ins Netz eingespeist. Zudem arbeitet die Turbine weiterhin nicht zuverlässig und liefert nur geringe Strommengen, sodass bislang keine spürbare Entlastung erreicht wird.
Beim Eigenbetrieb Freibad sind für allgemeine Instandsetzungsmaßnahmen 150.000 Euro veranschlagt und bei den pauschalen Beschaffungen sind 18.000 Euro angesetzt, darunter ein neuer Luftentfeuchter für 15.000 Euro.
Da in den nächsten Jahren weiterhin nicht unerhebliche Instandsetzungsarbeiten anstehen, sollte man sich ab dem Jahr 2027 mit der Planung für eine spätere Sanierung des Freibades befassen. In 2027 ist eine Planungsrate in Höhe von 100.000 € für einen Sanierungsfahrplan eingestellt.
Hierzu werden wir im Jahr 2026 intensiv prüfen, ob wir über das Bundesförderprogramm für Sportstätten und etwaigen ergänzenden Fördermöglichkeiten zusätzliche Mittel generieren können, um mittelfristig in eine konkrete Planung für die Sanierung unseres Freibads einzusteigen. Beim SKS-Bundesprogramm zur Sanierung von Sportstätten handelt es sich um ein Förderinstrument, das mit einem Fördersatz von 45 Prozent und einer maximalen Fördersumme von bis zu 8 Millionen Euro ausgestattet ist. Das Programm läuft noch bis zum Jahr 2030. Für eine Antragstellung ist ein bestimmter planerischer Vorbereitungsstand ebenso erforderlich wie ein ausreichendes Investitionsvolumen von mindestens 550.000 Euro um die Förderkriterien zu erfüllen. Ziel ist es hier, den bestehenden Sanierungsstau durch eine konsequente Ausschöpfung externer Fördermöglichkeiten zu reduzieren; die dazu notwendigen Planungen und Recherchen werden wir 2026 gemeinsam mit dem Gemeinderat erörtern.
Angesichts des steigenden Kreditbedarfs und der zwingend zu erwirtschaftenden Abschreibungen im konsumtiven Bereich sollten wir umsichtig handeln und dort einsparen, wo es möglich und vertretbar ist – zugunsten der Investitionen, die für die Zukunft unserer Stadt entscheidend sind. Es ist daher von großer Bedeutung, dass wir uns gemeinsam optimal aufstellen, um wirtschaftlich tragfähige und verantwortungsvolle Entscheidungen treffen zu können.
Mein besonderer Dank gilt an dieser Stelle dem Team der Kämmerei für die sorgfältige und verlässliche Aufstellung des Zahlenwerks. Ebenso danke ich den Teams von Planen und Bauen, dem Team Liegenschaften und den Kolleginnen und Kollegen des Einwohnermeldeamts für die umfassende Bereitstellung der erforderlichen Informationen und die konstruktive Zusammenarbeit.
Meine Damen und Herren, zum Abschluss möchte ich mich ganz ausdrücklich für die stets konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit bedanken, die diesen Haushaltsprozess geprägt hat. Die internen Beratungen in unseren beiden Geschäftskreisen waren jederzeit angenehm, zielorientiert und geprägt von einem gemeinsamen Verständnis für die anstehenden Herausforderungen. Ebenso danke ich dem Gemeinderat dafür, dass wir in intensiven Beratungen zu einem für alle Seiten tragfähigen und verantwortbaren Konsens gefunden haben.
Ein besonderer Dank gilt meiner Kämmerin, Frau Gutierrez, die mit großem Mut und hoher fachlicher Sorgfalt in ihrer zunächst kommissarischen Leitung und zum 01.10.2025 offiziell angetretenen Stelle diesen Haushalt erarbeitet, strukturiert und zur Beratung gestellt hat. Ihre Arbeit bestätigt einmal mehr, dass sie für diese Aufgabe die absolut richtige Wahl war.
Und schließlich möchte ich auch unserem Bürgermeister, Herrn Winter, herzlich danken: Die enge Abstimmung, das gemeinsame Setzen von Prioritäten und das vertrauensvolle Miteinander tragen maßgeblich dazu bei, dass wir als Verwaltungsspitze geschlossen handeln und Lösungen finden, die unsere Stadt wirklich voranbringen. Für diese Form der Zusammenarbeit bin ich sehr dankbar.
Ich wünsche Ihnen und uns allen, dass wir die vor uns liegenden Aufgaben mit Klarheit, Entschlossenheit und dem notwendigen Optimismus angehen.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Dilek Akdeniz
-Erste Beigeordnete-
[1] Vgl. Kommunale Landesverbände BW 2024
[2] Vgl. Kreisumlagestatistik BW 2025
[3] Vgl. Kommunaler Finanzreport 2025
[4] Vgl. Finanzausgleich BW 2025
[5] Vgl. Gewerbesteuer.online 2025
[6] Vgl. Statistisches Landesamt vom 30.06.2025/ Laut Einwohnermeldeamt Stadt Oberndorf am Neckar zum Stichtag 01.12.2025 > 15.055 Einwohner (aktuellste Zahl)