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Aus den Rathäusern

Haushaltsrede 2026

Sehr geehrter Herr Kuttler, sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats, die diesjährige Haushaltsrede möchte ich mit einem Zitat beginnen,...

Sehr geehrter Herr Kuttler,

sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats,

die diesjährige Haushaltsrede möchte ich mit einem Zitat beginnen, das die Tücken der Haushaltsplanung treffend zusammenfasst:

„Das Aufstellen eines Budgets ist die Kunst, Enttäuschungen gleichmäßig zu verteilen.“

Maurice Stans, US-amerikanischer Politiker

Die finanziellen, politischen und gesellschaftlichen Belastungen, die uns in den vergangenen Jahren begleitet haben, setzen sich auch 2026 fort. Unvorhersehbare Krisen prägen weiterhin die Lage, und auch die bevorstehende Landtagswahl im März 2026 bringt zusätzliche Unsicherheiten mit sich.

Aktuelle wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Bevor ich auf den Haushaltsentwurf 2026 eingehe, ein kurzer Blick auf die wirtschaftliche Gesamtentwicklung:

Laut der 169. Steuerschätzung im Oktober 2025 entwickeln sich die Steuereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen nur geringfügig besser als noch im Mai erwartet. Die konjunkturelle Lage bleibt angespannt. Zwar hat die EU-Kommission ihre Prognose für Deutschland leicht angehoben, doch die deutsche Wirtschaft hinkt weiterhin hinter dem europäischen Durchschnitt her. Für Deutschland wird ein BIP-Wachstum von 1,2 % erwartet; der EU-Durchschnitt liegt bei 1,4 %. Immerhin fällt die aktuelle Einschätzung etwas positiver aus als noch im Frühjahr angenommen.

Katastrophale Finanzlage der Kommunen

Dr. André Berghegger, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds (DStGB), bringt es in seiner Stellungnahme zur Herbststeuerschätzung deutlich auf den Punkt: „So positiv die angenommenen Steuerzuwächse sind, ändern sie aber leider nichts an der katastrophalen Finanzlage der Städte und Gemeinden in Deutschland. Vor allem können sie die rasant steigenden Ausgabenverpflichtungen der Gemeinden nicht annähernd ausgleichen.“

Für die Gemeinden besteht im Jahr 2026 aus den genannten Gründen nach wie vor ein bisher nie da gewesener Unsicherheitsfaktor.

Mit der neuen Bundesregierung wurden einige Förderprogramme auf den Weg gebracht. Unter anderem die stolze Summe von 100 Milliarden € für das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität, die in den nächsten 12 Jahren die Länder und Kommunen in ihren Investitionen unterstützen soll. Der Anteil, der hier der Gemeinde Hochdorf zukommt, beträgt hier 3,1 Mio. €. Wie genau diese Mittel eingesetzt werden können, ist derzeit jedoch noch offen.

Haushalt 2026

Der Ergebnishaushalt weist auch im Jahr 2026 ein negatives ordentliches Ergebnis aus. Die Aufwendungen übersteigen die Erträge um 848.500 €. Damit kann der Ergebnishaushalt voraussichtlich im dritten Jahr in Folge nicht ausgeglichen werden.

Sowohl die ordentlichen Erträge als auch die ordentlichen Aufwendungen steigen im Vergleich zum Haushaltsjahr 2025 um ca. 500.000 €, so dass das geplante Defizit in 2026 nahezu dem von 2025 entspricht. Die Ergebnisrücklage liegt nach Ausgleich des Verlusts aus 2024 und den geplanten Fehlbeträgen 2025 und 2026 bei 5,38 Mio. € zum 31.12.2026.

Der Einkommensteueranteil bildet mit 31,5 % der Gesamterträge nach wie vor die wichtigste Einnahme der Gemeinde. Trotz voller Berücksichtigung der Einwohnerzahlen nach dem Zensus 2022 steigen die Zuweisungen und Umlagen des Finanzausgleichs um etwa 230.000 € im Vergleich zum Vorjahr. Dies liegt unter anderem an den geringen Steuereinnahmen des Jahres 2024.

Die Aufwendungen aus dem Finanzausgleich erhöhen sich im Vergleich zu 2025. Die Kreisumlage steigt um 174.000 €, die Finanzausgleichsumlage ist um 52.000 € höher als im Jahr 2025. Die Personalaufwendungen bleiben mit ca. 2,81 Mio. € relativ konstant und bilden dennoch mit ca. 19 % den drittgrößten Aufwandsposten im Ergebnishaushalt.

Gerade die Entwicklung der Personalkosten und der Abschreibungen erschwert den Haushaltsausgleich künftig zusätzlich. Neue Aufgaben ohne vollständigen Kostenausgleich würden diese Problematik weiter verschärfen.

Eine Erweiterung von kommunalen Aufgaben ohne vollständigen Kostenausgleich durch Bund und Land würde dies weiter verschärfen. Die Gemeinde Hochdorf kann zwar aktuell die prognostizierten Verluste des Ergebnishaushalts aus den Ergebnisrücklagen decken. Sollte der Ausgleich des Ergebnishaushalts jedoch auch in künftigen Jahren nicht möglich sein, kommt die finanzielle Lage der Gemeinde Hochdorf erheblich ins Wanken. Gerade die letzten Jahre haben gezeigt, wie schnell sich die gesamtwirtschaftliche Situation verschlechtern kann und jede noch so gute Finanzplanung obsolet wird. Durch die geplanten Investitionen im Finanzplanzeitraum, allen voran die Sanierung der Breitwiesenhalle, kommen in den künftigen Jahren erhebliche finanzielle Lasten auf die Gemeinde hinzu. Die Unterhaltungskosten der notwendigen Infrastruktur werden auch in Zukunft weiter ansteigen.

Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit belaufen sich im Jahr 2026 auf insgesamt 5,478 Mio. €, davon 3,925Mio. € für Baumaßnahmen, 1,3 Mio. € für Grunderwerb, 113.000 € für Beschaffungen und 140.000 € für Investitionsförderungsmaßnahmen. Das Bauprojekt „Sanierung Schulpavillon“ wird in 2026 starten und soll 2027 für die Sicherung des Rechtsanspruchs der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern zur Verfügung stehen. Weitere Projekte sind die Fortführung der Sanierung der Mozartstraße, sowohl im Straßenbau als auch in der Abwasserbeseitigung, Grunderwerb im Sanierungsgebiet sowie weitere Maßnahmen der Abwasserbeseitigung. Fördermöglichkeiten werden, sofern vorhanden und wirtschaftlich, beantragt. Fördermittel in Höhe von 2 Mio. € für die Sanierung des Schulpavillons wurden bereits bewilligt. Großprojekte wie die Sanierung der Breitwiesenhalle sind ohne entsprechende Fördermittel jedoch nicht realisierbar.

Bei den Einzahlungen aus Investitionszuwendungen werden 1.812.000 € erwartet. Bei den Grundstückserlösen sind 100.000 € eingeplant.

Zur Finanzierung der anstehenden Investitionen ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 1 Mio. € erforderlich. In den Jahren 2027 bis 2029 werden voraussichtlich weitere Kreditaufnahmen von insgesamt 8,4 Mio. € benötigt. Die Pro-Kopf-Verschuldung steigt entsprechend auf Ende des Finanzplanungszeitraums von 177 € auf 2.010 €. Entsprechend wird ein Antrag für Mittel aus dem Ausgleichsstock 2026 für finanzschwache Kommunen gestellt.

Der Finanzhaushalt weist für 2026 einen Finanzmittelbedarf von 3,56 Mio. € (nach 1,57 Mio. € im Vorjahr) aus. Die Deckung erfolgt zum einen über die liquiden Mittel aus der geplanten Kreditaufnahme von 1 Mio. €. Zum Jahresende sinkt die Liquidität weiter auf voraussichtlich ca. 420.000 €.

Zukunftsperspektive und Konsolidierung

Die Gemeinde Hochdorf hat in den vergangenen Jahren eine solide Haushaltswirtschaft betrieben. Die Ergebnisrücklagen ermöglichen es derzeit, negative Ergebnisse abzufedern, ohne gravierende Einschnitte bei bestehenden Leistungen vorzunehmen. Gleichzeitig konnte sich die Gemeinde weiterentwickeln und wichtige Projekte wurden umgesetzt.

Um ein dauerhaft strukturelles Defizit zu vermeiden, ist jedoch eine strategische Haushaltskonsolidierung notwendig. Die Verwaltung hat mit dem Haushaltsplan sämtliche Aufgaben der Gemeinde umfassend dargestellt. Nun gilt es, gemeinsam einen Prioritätenkatalog zu erarbeiten, der realistische Ziele setzt und die dafür erforderlichen Budgets klar definiert.

Schlusswort

Abschließend möchte ich mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung für die Unterstützung, Motivation und konstruktive Zusammenarbeit bei der Aufstellung dieses Haushaltsplans bedanken. Ohne ihre Unterstützung wäre die Erstellung des Zahlenwerks nicht möglich.

Auch in Zukunft werden wir Kompromisse eingehen müssen, da die finanziellen Mittel nicht ausreichen, um alle berechtigten Wünsche zu erfüllen.

Ich wünsche uns allen für die anstehenden Haushaltsberatungen einen erfolgreichen und konstruktiven Verlauf.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Hochdorf, im Dezember 2025

Sabine Kobarg

Fachbeamtin für das Finanzwesen

Erscheinung
Reichenbacher Anzeiger
NUSSBAUM+
Ausgabe 51/2025
von Gemeinde Hochdorf
18.12.2025
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