Zweckverband Pattonville
71686 Remseck am Neckar
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Dies und das

Haushaltssatzung 2024

Gemäß § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Baden-Württemberg (GKZ) i.V. mit § 81 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)...
Foto: Karin Müller

Gemäß § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Baden-Württemberg (GKZ) i.V. mit § 81 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) gibt der Zweckverband Pattonville die Haushaltssatzung 2024 bekannt.

(1) Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Pattonville hat in ihrer Sitzung am 02.05.2024 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:

Haushaltssatzung

§ 1

Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen:

1.01

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

11.548.800

1.02

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

11.548.800

1.03

Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.01. und 1.02) von

0 €

1.04

Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge

0 €

1.05

Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen

0 €

1.06

Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.04 und 1.05) von

0 €

1.07

Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.03 und 1.06) von

0 €

2. im Finanzhaushalt mit folgenden Beträgen:

2.01Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von11.020.100
2.02Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von10.802.700
2.03Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.01 und 2.02) von217.400
2.04Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von2.361.500
2.05Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von3.445.500
2.06Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.04 und 2.05) von-1.084.000
2.07Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.03 und 2.06) von-866.600
2.08Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von0
2.09Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von0

2.10

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.08 und 2.09) von

0

2.11

Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.07 und 2.10) von

-866.600

§ 2
Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf0 €


§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 9.416.910 €


§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 2.300.000 €


§ 5
Verbandsumlage

1. Die nicht gedeckten Aufwendungen des Verbandes werden durch eine Verbandsumlage finanziert. Die Ermittlung und Aufteilung der Umlagesumme sind in § 9 der Verbandssatzung geregelt.

2. Danach werden die jährlichen Umlagen von den Mitgliedsgemeinden entsprechend ihrer im Verbandsgebiet (anteilige Gemarkungsfläche) lebenden Einwohner aufgebracht (Stichtag 30.06.2023). Für die Bestimmung der Einwohnerzahl findet § 143 GemO entsprechende Anwendung.

3. Die Einwohnerzahlen zum 30. Juni 2023 betrugen:

Gesamteinwohner
im Verbandsgebiet: 7.647 (100,00 % der Gesamteinwohner)
Davon auf Markung
Remseck am Neckar:5.258 (68,76 % der Gesamteinwohner)
Kornwestheim:2.389 (31,24 % der Gesamteinwohner)

4. Eine Verwaltungs- und Betriebskostenumlage für den Ergebnishaushalt nach § 9 Abs. 1a der Verbandssatzung wird für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt erhoben:

Für das Jahr 2024 ergibt sich ein Verwaltungs- und

Betriebskostenumlage-Gesamtbetragvon

7.109.100 €

Es entfallen davon auf:

die Stadt Remseck am Neckar:

4.888.200 €

die Stadt Kornwestheim:

2.220.900 €

5. Die Bestandteile und Ermittlung der allgemeinen Kapitalumlage für die Verbandsmitglieder sind in § 9 Abs. 1b der Verbandssatzung festgelegt. Für das Jahr 2024 wird keine allgemeine Kapitalumlageerhoben.

6. Die Bestandteile und Ermittlung der Kapitalumlage für die Deckung der Kosten des Investitionsvorhabens Arkansasstraße wurden gemäß § 9 Abs. 1 der Verbandssatzung in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag festgelegt.

Kapitalumlage-Gesamtbetrag 2024
für das Investitionsvorhaben Arkansasstraße1.947.700 €
Es entfallen davon auf:
- die Stadt Remseck am Neckar: 926.500 €
- die Stadt Kornwestheim:1.021.200 €

(2) Gemäß § 28 Abs. 1 GKZ i. V. m. § 121 Abs. 2 GemO und § 18 GKZ i. V. m. § 81 Abs. 2 GemO hat das Regierungspräsidium Stuttgart mit Bescheid vom 04.06.2024 die Gesetzmäßigkeit der von der Verbandsversammlung am 02.05.2024 beschlossenen Haushaltssatzung bestätigt.

(3) Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen ab dem 24.06.2024 bis einschließlich 05.07.2024 im Bürgeramt Pattonville, John-F.-Kennedy-Allee 19/4, 71686 Remseck am Neckar - Pattonville, zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus.

Pattonville, den 18.06.2024

Niko Lauxmann

Zweckverbandsvorsitzender

Anhang
Dokument
Erscheinung
Remseck Woche – Amtsblatt der Stadt Remseck am Neckar
NUSSBAUM+
Ausgabe 25/2024

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Panorama
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20.06.2024
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