Stadtverwaltung Steinheim an der Murr
71711 Steinheim an der Murr
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Haushaltssatzung 2025

Gemeindeverwaltungsverband Steinheim - Murr L a n d k r e i s L u d w i g s b u r g HAUSHALTSSATZUNG für das Haushaltsjahr 2025 Aufgrund...

Gemeindeverwaltungsverband Steinheim - Murr

L a n d k r e i s L u d w i g s b u r g

HAUSHALTSSATZUNG

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund von § 18 GKZ vom 16. September 1974, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 4. April 2023 (GBl. S. 137) in Verbindung mit den §§ 60 und 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.06.2023 (GBl. S. 229) m.W.v. 01.07.2023, hat die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Steinheim - Murr am 07. November 2024 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1

Ergebnishaushalt

Der Ergebnishaushalt wird festgesetzt mit dem

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge 1.392.300 €

Gesamtbetrag ordentlichen Aufwendungen 1.392.300 €

Ordentliches Ergebnis 0 €

Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge 0 €

Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen 0 €

Sonderergebnis 0 €

Gesamtergebnis 0 €

§ 2

Finanzhaushalt

Der Finanzhaushalt wird festgesetzt mit dem

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.162.300 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.162.300 €

Zahlungsmittelüberschuss / - bedarf des Ergebnishaushalts0 €

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 50.000 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 50.000 €

Saldo aus Investitionstätigkeit 0 €

Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf 0 €

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0 €

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0 €

Saldo aus Finanzierungstätigkeit 0 €

Saldo aus Finanzhaushalts 0 €

§ 3

Kreditermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigungen) für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 0 €.

§ 4

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen beträgt 0 €.

§ 5

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 100.000 €festgesetzt.

§ 6

Verbandsumlage

Der Aufwand wird, sowie er nicht durch spezielle Einnahmen gedeckt wird, durch Umlagen der Verbandsgemeinden aufgebracht.

Die Umlage beträgt imErgebnishaushalt512.100 €
Finanzhaushalt50.000 €
Es entfallen auf dieStadt SteinheimGemeinde Murr
Finanzhaushalt32.080 €17.920 €
Ergebnishaushalt328.563 €
___
183.537 €
___
360.643 €201.457 €

Steinheim an der Murr, den 07. November 2024

gez.

Bartzsch

Verbandsvorsitzender

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 liegt gemäß § 81 Abs. 3 GemO in der Zeit vom 20. Januar 2025 bis einschließlich 28. Januar 2025 während der üblichen Dienststunden im Rathaus, Marktstraße 29, 71711 Steinheim an der Murr, Zimmer 24, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Das Landratsamt Ludwigsburg hat mit Erlass vom 28. November 2024 die Haushaltssatzung gem. § 18 GKZ i. V. m. § 121 Abs. 2 GemO bestätigt.

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassenen Verwaltungsvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Erscheinung
Nachrichtenblatt Gemeinde Murr
NUSSBAUM+
Ausgabe 03/2025

Orte

Murr

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