I. Haushaltssatzung
Gemeinde Heiningen
Haushaltsjahr 2025
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 24.03.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 15.301.416 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 15.980.866 |
1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | -679.450 |
1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von | 0 |
1.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3. und 1.4) von | -679.450 |
1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von | 0 |
1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von | -679.450 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 14.971.920 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 14.512.237 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 459.683 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 750.000 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 2.099.235 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -1.349.235 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -889.552 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 200.032 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | -200.032 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | -1.089.584 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen) wird festgesetzt auf 0 EUR
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 500.000 EUR
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 486 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 225 v. H.
der Steuermessbeträge
2. für die Gewerbesteuer auf 385 v. H.
der Steuermessbeträge
Heiningen, den 26.05.2025
gez. Kreuzinger
Bürgermeister
II. Das Landratsamt hat mit Erlass vom 19.05.2025 Nr. 12-902.41 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung gem. § 121 Abs. 2 i.V.m. § 81 Abs. 2 GemO bestätigt.
III. Der Haushaltsplan liegt gem. § 81 Abs. 3 GemO vom 06.06.2025 bis 17.06.2025 je einschließlich, während der üblichen Öffnungszeiten auf dem Rathaus aus.