Aus den Rathäusern

Haushaltssatzung 2025

I. Haushaltssatzung Gemeinde Heiningen Haushaltsjahr 2025 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat...

I. Haushaltssatzung

Gemeinde Heiningen

Haushaltsjahr 2025

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 24.03.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

  1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

15.301.416

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

15.980.866

1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

-679.450

1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von

0

1.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3. und 1.4) von

-679.450

1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von

0

1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von

-679.450

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

14.971.920

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

14.512.237

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

459.683

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

750.000

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

2.099.235

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-1.349.235

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-889.552

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

200.032

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

-200.032

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-1.089.584

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen) wird festgesetzt auf 0 EUR

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 500.000 EUR

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt:

  1. für die Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 486 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 225 v. H.

der Steuermessbeträge

2. für die Gewerbesteuer auf 385 v. H.

der Steuermessbeträge

Heiningen, den 26.05.2025

gez. Kreuzinger

Bürgermeister

II. Das Landratsamt hat mit Erlass vom 19.05.2025 Nr. 12-902.41 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung gem. § 121 Abs. 2 i.V.m. § 81 Abs. 2 GemO bestätigt.

III. Der Haushaltsplan liegt gem. § 81 Abs. 3 GemO vom 06.06.2025 bis 17.06.2025 je einschließlich, während der üblichen Öffnungszeiten auf dem Rathaus aus.

Erscheinung
Voralb-Blättle – Amtliches Mitteilungsblatt der Gemeinden Eschenbach und Heiningen
NUSSBAUM+
Ausgabe 23/2025
von Gemeinde Heiningen
05.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

Orte

Eschenbach
Heiningen

Kategorien

Aus den Rathäusern
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto