Landkreis Freudenstadt
Aufgrund der §§ 18 und 19 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in den jeweils geltenden Fassungen hat die Verbandsversammlung am 26.11.2025 folgende Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2026 beschlossen:
§ 1
Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 1.067.022 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 1.067.022 |
1.3Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | 0 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | 0 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 1.047.213 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 1.047.213 |
2.3Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts | 0 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 46.000 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 46.000 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus | 0 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf | 0 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus | 0 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, | 0 |
Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 0 € festgesetzt
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird auf 0 € festgesetzt.
Kassenkreditermächtigung
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 42.500 € festgesetzt.
Umlagen
Als vorläufige Umlagen werden festgesetzt:
Die Umlage für Inanspruchnahme
(gem. § 9 Abs. 1 Ziff. 1
Verbandssatzung)beträgt320.000 €,
die Aufwandsumlage
(gem. § 9 Abs. 1 Ziff. 3
Verbandssatzung)beträgt563.313 €,
und die Kapitalumlage
(gem. § 9 Abs. 1 Ziff. 4
Verbandssatzung)beträgt46.000 €.
Diese Beträge sind Planansätze. Die endgültige Höhe ist nach dem Rechnungsergebnis zu berechnen.
II. Das Landratsamt Freudenstadt als Rechtsaufsichtsbehörde hat die Gesetzmäßigkeit dieser Haushaltssatzung mit Erlass vom 21. Januar 2026 bestätigt.
III. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 liegt an den folgenden sieben Tagen (je einschließlich) beim Gemeindeverwaltungsverband Dornstetten, Zimmer 1.04, Hauptstraße 18, Dornstetten, während der üblichen Dienststunden zur Einsicht öffentlich aus:
Von Montag, den 2. März 2026,
bis Freitag, den 6. März 2026,
und
von Montag, den 9. März 2026,
bis Dienstag, den 10. März 2026.
Sie können den Haushaltsplan auch nach diesem Datum bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung einsehen. Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck an Herrn Tobias Schmid, 07443/9604-22, gvv-schmid@online.de.
Dornstetten, den 18. Februar 2026
gez.
Tore-Derek Pfeifer
Verbandsvorsitzender